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07.06.2019 | 00:05 | Agraranträge 

Anträge für Agrarförderung bis 21. Juni nachbessern

Schwerin - Wie in den Vorjahren haben Landwirte auch 2019 die Möglichkeit, Unstimmigkeiten in ihren Agraranträgen bis zum 21. Juni 2019 sanktionsfrei zu korrigieren. Das entsprechende PreCheck-Verfahren läuft ab sofort.

Agrarförderung 2019
Agrarförderung: Landwirte können Anträge bis 21. Juni nachbessern. (c) proplanta
Es ermöglicht Landwirten, Flächenüberschneidungen, die sich im Rahmen des georeferenzierten Antrags mit benachbarten Landwirten ergeben haben, zu überprüfen und nachzubessern. Eine sanktionslose Korrektur dieser Flächen nach diesem Datum ist nicht mehr zulässig.

Um die Prüfung und gegebenenfalls eine Korrektur vornehmen zu können, werden die Landwirte nach Öffnen der Antragssoftware aufgefordert, ein Update herunterzuladen.

Das Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt weist alle Antragsteller darauf hin, dass die vorgenommenen Korrekturen nur durch das Erzeugen einer neuen Version der „Flächenangaben“ und das erneute Einreichen (Online oder Datenträger) dieser beim zuständigen Amt wirksam werden.

Hintergrund: 

- Antragsteller gesamt: 5.112
- Antragsteller mit Betriebssitz in MV: 4.741
- Von Flächenüberschneidung betroffene Antragsteller: 2.630
- Doppelt beantragte Fläche in Hektar: 1.617
Regierung-mv
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