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31.07.2018 | 07:23 | Bauplanungsrecht 

Aufregung um vermeintliche Enteignungspläne des Landes Baden-Württemberg

Stuttgart - Eine Papier des Wirtschaftsministeriums hat am Montag bei Bürgern und Politikern im Südwesten für Aufregung gesorgt.

Bauplanungsrecht
Sollen Grundstücksbesitzer enteignet werden können, wenn sie trotz staatlichen Baugebots keine Wohnungen bauen? Darüber muss man zumindest diskutieren dürfen, heißt es beim Wirtschaftsministerium. (c) proplanta
Im Kern geht es um Grundbesitzer, die ihr Grundstück nicht bebauen, obwohl die Kommune sie dazu verpflichtet hat. Sie könnten in einem letzten Schritt enteignet werden. Zu dieser sogenannten «Innenentwicklungsmaßnahme» hatte das Landeswirtschaftsministerium Fachleute der Wohnraum-Allianz um Stellungnahme gebeten und damit vor allem bei Haus- und Grundbesitzern Kritik ausgelöst. Nun stellte das Ministerium klar: Für die Einführung einer solchen Maßnahme wäre ohnehin nicht das Land, sondern der Bundesgesetzgeber zuständig.

«Mit Blick auf die bundespolitische Diskussion war und ist es uns als zuständiges Ministerium dennoch wichtig, die Wohnraum-Allianz auf Landesebene frühzeitig in solche Überlegungen einzubeziehen», teilte eine Sprecherin des Wirtschaftsministeriums am Montag mit. «Wir haben deshalb die Mitglieder der zuständigen Arbeitsgemeinschaften gebeten, uns ihre fachliche Einschätzung zur Einführung des Instruments der Innenentwicklungsmaßnahme im Rahmen der anstehenden Novellierung des Baugesetzbuchs durch den Bund mitzuteilen.» Noch gebe es gar keine abschließende Positionierung - diese werde nach der Rückmeldung der Experten erarbeitet.

Der Verband Haus & Grund Württemberg hatte die Pläne kritisiert, wie die «Stuttgarter Nachrichten» zuvor berichtet hatten. «Wieder einmal soll ordnungsrechtlicher Zwang mit massiven Eingriffsmöglichkeiten in die Eigentumsrechte als Hebel dienen», sagte Verbandschef Ottmar Wernicke dem Bericht zufolge. Zudem bestehe die Gefahr, dass das Gesetz auf Gebiete angewendet werde, die sich nicht dafür eigneten. «Als Beispiel kann die Einfamilienhaussiedlung mit großen Gärten angeführt werden», sagte Wernicke.

Auch in sozialen Netzwerken wurde das Thema am Montag kontrovers diskutiert. «Eigentum verpflichtet», argumentierten die einen. «Den Staat hat es nichts anzugehen, was ich mit meinem Eigentum mache», wehrten sich die anderen.

Beim baden-württembergischen Ableger des Deutschen Mieterbundes hält man den Gedanken der Enteignung nicht grundsätzlich für schlecht. «Wenn innerstädtische Bauflächen äußerst knapp sind, kann das Brachliegen von baureifen Grundstücken, oft aus spekulativen Gründen, durch die Allgemeinheit nicht weiter hingenommen werden», erklärte Mieterbundschef Rolf Gaßmann. Das heute schon bestehende gesetzliche Baugebot müsse für Kommunen anwendbar gemacht werden. Immer wieder klagten Bürgermeister über ungenutzte Baugrundstücke und die rechtlichen Schwierigkeiten bei der Durchsetzung des Baugebots.

Auch in der Landespolitik wurde diskutiert. «Wir als Freie Demokraten lehnen die jüngsten Vorschläge zur Enteignung von unbebauten Grundstücken entschieden ab. Statt Wohnraum und Wohneigentum zu schaffen, soll Menschen, die Eigentum erwerben konnten, ebendieses weggenommen werden», kommentierte der FDP-Landesvorsitzende Michael Theurer. Der wirtschaftspolitische Sprecher der Landtags-CDU hingegen betonte: «Die CDU-Fraktion steht zum verfassungsrechtlichen Schutz des Eigentums. Es muss sich daher niemand Sorgen machen. In meinen Augen ist dies eine typische Diskussion im politischen Sommerloch.»

Die Wohnraum-Allianz, die das Thema erörtern soll, wurde 2016 wegen der angespannten Wohnsituation im Land gegründet. Sie vereint Vertreter aus der Wohnungs- und Kreditwirtschaft sowie Umweltverbände und kommunale Spitzenverbände. Fachleute beschäftigen sich in Arbeitsgruppen mit Vorschlägen, wie schnell ausreichender, bezahlbarer Wohnraum entstehen könnte.
dpa/lsw
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