Die EU habe eine entsprechende Regelung genehmigt, teilte das Umweltministerium am Mittwoch mit. Bislang waren die Zahlungen auf maximal 15 000 Euro pro
Betrieb für einen Zeitraum von drei Steuerjahren begrenzt. Künftig sind Entschädigungen in Höhe von bis zu 50.000 Euro möglich. Die Änderung gilt den Angaben zufolge für die Abrechnung aller amtlich erfassten Fraßschäden seit dem 1. Oktober 2016.
«Niedersachsen besitzt für die im Küstenraum überwinternden nordischen Gänse eine besondere Verantwortung. Zugleich stellen diese Gänse eine immense Belastung für die Landwirtschaft dar, die wir versuchen, schrittweise zu entschärfen», sagte
Umweltminister Olaf Lies (SPD).
Besonders das Rheiderland und die Emsmarschen sind ein wichtiges Rastgebiet für Gänse. Immer mehr Gänse aus Skandinavien nutzen Niedersachsen als Winterquartier, auch die Brutbestände haben sich erhöht. Für gewöhnlich ziehen Wildgänse im Winter nach Süden. In den vergangenen Jahren haben Experten aber die Tendenz beobachtet, dass sie immer weiter im Norden überwintern. Dank der intensiven Landwirtschaft finden sie auch im Winter auf abgeernteten oder neu eingesäten Feldern Nahrung.