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14.11.2019 | 16:22 | Verfassungsbruch? 

Bayerns Bienenschutz - AfD reicht Verfassungsklage ein

München - Wie bereits mehrfach angekündigt hat die AfD-Landtagsfraktion Verfassungsklage gegen das bayerische Artenschutzgesetz eingereicht.

Verfassungsbruch Bienenschutz
Verfassungsbruch statt Bienenschutz? Bayerns oberste Richter müssen sich ab sofort mit dem gesetzlich geregelten Artenschutz befassen. Kläger ist die AfD - nach eigener Aussage zum Schutz der Bauern. (c) proplanta
«Das Zusammenkommen ist ein juristischer Skandal», sagte Fraktionschefin Katrin Ebner-Steiner am Donnerstag in München. Die Klage am Verfassungsgerichtshof richtet sich ausdrücklich nicht nur gegen die Umsetzung des einstigen Volksbegehrens «Rettet die Bienen», sondern auch gegen das zeitgleich verabschiedete «Versöhnungsgesetz», welches den Landwirten für die Artenschutzmaßnahmen unter anderem finanzielle Ausgleiche in Aussicht stellt und die praktische Umsetzung regeln soll.

Auch die AfD wolle die Bienen schützen, betonte Ebner-Steiner. Der Schutz der heimischen Tier- und Pflanzenarten sei auch Heimatschutz. Das Gesetz müsse aber «korrekt, wirkungsvoll und verfassungskonform umgesetzt werden». Die AfD wolle einen Verfassungsbruch verhindern.

Bayerns Umweltminister Thorsten Glauber (Freie Wähler) kündigte an, die Gesetze mit allen Mitteln verteidigen zu wollen. «Wir kämpfen für das Volksbegehren Plus auch vor Gericht», sagte er der Deutschen Presse-Agentur in München. Die Klagedrohung sei ein «populistischer Angriff auf den Artenschutz in Bayern. AfD und Artenschutz schließen sich aus.» Die AfD wolle spalten, wo die Staatsregierung versöhne.

Die AfD will mit ihrer Klage erreichen, dass Bayerns oberste Richter die im Sommer mit großer Mehrheit im Landtag beschlossenen Gesetze für nichtig erklärt werden. Der Klageschrift zufolge wirft die AfD der Regierung, CSU und Freien Wählern, dem Landtag und den Beauftragten des Volksbegehrens verfassungswidriges Handeln vor.

Der Parlamentarische Geschäftsführer der Fraktion, Christoph Maier, betonte, dass die Fraktion keinen Eilantrag stellen wolle, weshalb mit einer Entscheidung nicht mehr in diesem Jahr zu rechnen sei. Die AfD begründet ihre Klage mit formellen Fehlern und der unzulässigen Vermischung des «medial inszenierten», «linksgrünen» Volksbegehrens und den später beschlossenen Gesetzen. Für einen verfassungskonformen Ablauf hätte nach Ansicht der Fraktion zwingend ein Volksentscheid am Ende über das Gesetzespaket abstimmen müssen, da die Inhalte nicht zu 100 Prozent denen des Volksbegehrens entsprächen.

Maier betonte, dass es bei der Klage auch darum gehe, dass den «freien Bauern» im Land nicht von einer Behörde vorgeschrieben werde, was sie auf ihrem Land machen dürfen. Ebner-Steiner bestätigte, die AfD erfahre hier viel Zuspruch von den Bauern. «Wir haben es hier mit einer Bevormundungspolitik zu tun, bei dem nicht der Wille des Volkes beachtet wurde», sagte Co-Fraktionschef Ingo Hahn.
dpa/lby
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