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25.04.2018 | 09:09 | Kabinettsbeschluss 

Beschlüsse zu neuem Verbraucher-Klagerecht erst im Mai

Berlin - Die Gesetzespläne für neue Klagerechte in Fällen mit vielen betroffenen Verbrauchern wie beim Diesel-Skandal verzögern sich weiter.

Verbraucherklagerecht
(c) proplanta
Die Ressortabstimmung dauere an, es gebe noch Beratungsbedarf bei kleineren Punkten, erfuhren das «Handelsblatt» und die Deutsche Presse-Agentur aus Regierungskreisen. Die wesentlichen Fragen sind nach Angaben der SPD aber geklärt.

Ursprünglich hatten die Koalitionäre angepeilt, das Vorhaben noch im April im Kabinett zu beschließen. Zuletzt war das für diesen Mittwoch geplant gewesen. Daraus wird nun aber nichts. Die Ministerrunde solle sich nun Anfang Mai mit dem Thema befassen, hieß es aus den Kreisen. Der Zeitplan für das Inkrafttreten sei aber nicht gefährdet.

Union und SPD hatten vereinbart, dass das neue Instrument zum 1. November in Kraft sein soll, damit angesichts drohender Verjährungen auch Betroffene des Skandals um Abgasmanipulationen bei VW-Diesel-Fahrzeugen noch davon Gebrauch machen können.

Konkret sollen sogenannte Musterfeststellungsklagen dann möglich sein, wenn mindestens zehn Verbraucher ihre Betroffenheit glaubhaft machen und binnen zwei Monaten 50 weitere sich in einem Register anmelden.

Klagebefugt sollen nur «qualifizierte Einrichtungen» sein, also etwa Verbraucherverbände. Sie könnten dann in Musterprozessen strittige Fragen grundsätzlich klären, danach müsste jeder Verbraucher seine konkreten Ansprüche in einem individuellen Prozess geltend machen.

Die Union hatte zuletzt noch Klärungsbedarf angemeldet zu der Frage, wer genau klagen darf - und gefordert, die Klagebefugnis deutlich enger zu fassen, um nicht großen Kanzleien oder Verbänden mit dem Geschäftsmodell Abmahnungen ein neues Betätigungsfeld zu schaffen.

Wie die dpa weiter aus Regierungskreisen erfuhr, ist nun vorgesehen, bestimmte Kriterien für die klagebefugten Verbände festzuschreiben - etwa eine Mindestzahl von 350 Mitgliedern.

Der SPD-Rechtspolitiker Johannes Fechner sagte der dpa, die wesentlichen Punkte seien endlich geklärt. «Wir sind wieder im Zeitplan.» Das Gesetz könne zum 1. November in Kraft treten. «Wir wollen, dass das Vorhaben Anfang Mai ins Kabinett geht und im Juni in den Bundestag.» Die abschließende Beratung im Parlament könne dann Ende Juni sein, und die Befassung des Bundesrates Anfang Juli.
dpa
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