An diesem Mittwoch wird das Bundeskabinett die vom
Bundeslandwirtschaftsministerium vorgelegte
Verordnung zur Änderung der Schweinepest-Verordnung und der Verordnung über die Jagdzeiten beschließen. Durch Fristverkürzung soll erreicht werden, dass die Verordnung bereits am 2. März im
Bundesrat verabschiedet werden kann.
Mit der
Neuregelung wird der Durchführungsbeschluss der Europäischen Kommission zum Erlass tierseuchenrechtlicher Maßnahmen zur Bekämpfung der ASP in nationales Recht umgesetzt. Die Änderungen ermöglichen dem Bundeslandwirtschaftsministerium zufolge ein unverzügliches Eingreifen im Falle einer Einschleppung der
Seuche nach Deutschland.
Bei Feststellen eines Krankheitsfalles greifen künftig zusätzliche Vorgaben. Fahrzeuge, die Speiseabfälle, Fleisch oder Ähnliches befördern, sollen desinfiziert werden müssen, bevor sie das betroffene Gebiet verlassen. Ferner sollen alle schweinehaltenden
Betriebe aus dem betroffenen Gebiet, die ihre Tiere oder deren
Erzeugnisse vermarkten wollen, das Fleisch oder die Tiere vorher untersuchen lassen müssen. Darüber hinaus sollen Behörden die Verwendung von Gras. Heu und Stroh aus einem gefährdeten Gebiet für Schweine verbieten können.
Aufgehoben werden soll die
Schonzeit für Keiler und Bachen. Vorgesehen ist, dass Beibachen in größeren Rotten mit nicht mehr gelb bestreiften Frischlingen bejagt werden dürfen. Durch eine ganzjährig ermöglichte
Bejagung soll eine erhebliche Ausdünnung der Schwarzwildpopulation ermöglich werden.