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21.09.2018 | 12:09 | Tierschutz 
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Bundesrat gegen längere betäubungslose Ferkelkastration

Berlin - Der Bundesrat hat eine mögliche Verschiebung des Verbots der betäubungslosen Kastration von Ferkeln in der Landwirtschaft zum 1. Januar 2019 abgelehnt.

Betäubungslose Kastration
Ab dem Januar dürfen Ferkel in der Landwirtschaft nicht mehr ohne Betäubung kastriert werden. Eine Initiative, das Verbot noch zu verschieben, ist im Bundesrat nun gescheitert. Eine Hoffnung bleibt den Verbotsgegnern aber noch. (c) proplanta
In der Länderkammer fanden Initiativen, die bisherige Praxis noch bis Ende 2020 oder sogar Ende 2023 zu ermöglichen, am Freitag keine Mehrheit.

Tierschützer begrüßten dies, der Bauernverband protestierte scharf. Aus der Union wurden Forderungen laut, wegen drohender Probleme für viele Schweinehalter noch im Bundestag eine Verschiebung zu erreichen. Andernfalls tritt das Verbot zum 1. Januar 2019 in Kraft.

In Deutschland werden Millionen Ferkel wenige Tage nach der Geburt ohne Betäubung kastriert. Diese traditionelle Methode soll vermeiden, dass Fleisch von Ebern eine strengen Geruch und Beigeschmack bekommt. Das Verbot ab 2019 war mit der Reform des Tierschutzgesetzes 2013 beschlossen worden.

Der Deutsche Tierschutzbund begrüßte es, dass eine Verlängerung der Ferkelqual keine Mehrheit erhalten habe. «Es waren jetzt Jahre genug der Vorbereitung», teilte die Dachorganisation der Tierschutzvereine und Tierheime in Deutschland mit. Viele umstellungsbereite Schweinehalter brauchten nun Unterstützung: «Alles weitere Taktieren schafft nur noch mehr Planungsunsicherheit.»

Die Grünen-Politikerin Renate Künast sagte, es gebe praxistaugliche Alternativen, die die Qualität des Fleisches nicht beeinträchtigten. Verarbeitern und dem Handel müsse von allen Seiten aus Druck gemacht werden, dieses Fleisch auch anzunehmen.

Bauernpräsident Joachim Rukwied forderte dagegen: «Jetzt ist der Bundestag gefordert, schnellstmöglich eine Lösung zu suchen, damit die deutschen Ferkelerzeuger eine Zukunft haben und im europäischen Wettbewerb mithalten können.» Der Verband hatte auch angesichts der ohnehin schwierigen wirtschaftlichen Lage vieler Schweinehalter dringend für eine Verschiebung des Verbots geworben und verweist darauf, dass es keine praktikablen Alternativverfahren gebe.

Der Vorsitzende des Bundestags-Agrarausschusses, Alois Gerg (CDU), forderte die Koalitionsfraktionen auf, sich unverzüglich auf einen Gesetzentwurf zu verständigen und das Verbot der betäubungslosen Kastration zu verschieben. Das Bundesagrarministerium würde eine befristete Verlängerung der bisherigen Regelung begrüßen, machte Staatssekretär Hermann Onko Aeikens im Bundesrat deutlich.
dpa
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Kommentare 
maximilian schrieb am 25.09.2018 20:43 Uhrzustimmen(9) widersprechen(3)
Herr Gerg scheint wenig von unserer parlamentarischen Demokratie zu verstehen. Auch ein Gesetzentwurf des Bundestages, dem die Bundesregierung zustimmen müßte ist auch im Bundesrat zustimmungspflichtig, weil ein solches Gesetz die Bundesländer tangieren würde. In deren Verantwortung liegt nämlich der Vollzug unserer Tierschutzgesetzgebung.
Warum sollte der Bundesrat einem Gesetzesvorschlag des Bundestages zustimmen, wo er doch gerade aus guten, verfassungsmäßigen Gründen einen inhaltlich gleich oder ähnlich klingenden Vorschlag aus Bayern zu Recht abgelehnt hat?
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