Der
Bundesrat hat am Freitag (29.11.) dem vom
Bundestag beschlossenen Zweiten Gesetz zur Änderung des Direktzahlungen-Durchführungsgesetzes erwartungsgemäß zugestimmt. Ohne einen Beschluss hätte es 2020 keinerlei
Umschichtung gegeben. Damit hätten Engpässe bei der Finanzierung von Agrarumweltprogrammen gedroht. Bislang wurden 4,5 % von der Ersten in die Zweite Säule umgeschichtet.
Die Steigerung hat zur Folge, dass zusätzlich 4,50 Euro pro Hektar abgezogen werden. Insgesamt werden durch die Anhebung des Kürzungssatzes zusätzlich rund 75 Mio. Euro für Fördermaßnahmen in der Zweiten Säule mobilisiert. Der höhere Umschichtungssatz gilt zunächst nur für 2020.
Neben der Anhebung der Umschichtung wird mit dem Gesetz eine Bagatellregelung für die Genehmigung von
Grünlandumbruch eingeführt. Künftig entfällt die Genehmigungspflicht bei der Umwandlung von Grünland in
Ackerland, wenn ein Landwirt maximal 500 m 2 im Jahr umbrechen will.