Sie haben dazu drei Wochen Zeit - am 30. Oktober endet die
Antragsfrist, wie das
Agrarministerium in Schwerin mitteilte.
Ausgeglichen werden den Angaben zufolge bis zu 50 Prozent des Schadens, der einem Unternehmen durch die Trockenheit entstanden ist. Die Anträge von Futterbau- und Ökolandbaubetrieben würden zuerst bearbeitet. Dort sind bisherigen Angaben zufolge die größten Schäden für die Landwirte entstanden.
Agrarminister Till
Backhaus (
SPD) betonte, Voraussetzung für den Teilausgleich witterungsbedingter Schäden sei die Existenzgefährdung des Antragstellers. Er ermunterte betroffene Landwirte, umgehend Anträge zu stellen. «Wir setzen alles daran, dass die Auszahlungen schnell in den Betrieben ankommen. Je zügiger die Anträge eingehen, desto eher können wir auszahlen.»
Mecklenburg-Vorpommern gehört Backhaus zufolge zu den ersten Bundesländern, die das Dürrehilfe-Antragsverfahren eröffnen. Für den Nordosten stehen bis zu 50 Millionen Euro zu Verfügung, die je zur Hälfte von Bund und Land bereitgestellt werden.
Bei
Bauern war das Hilfsprogramm wegen strenger bürokratischer Vorgaben auf Kritik gestoßen. Privatvermögen, Investitionen und Kredite müssten angegeben werden, in einigen Fällen sogar das Einkommen des Ehepartners, hatte der
Landesbauernverband moniert.
Laut Statistischem Landesamt sind die Ernteerträge in
MV in diesem Jahr wegen der monatelangen
Dürre im
Schnitt um 27 Prozent geringer ausgefallen als im bundesweiten Durchschnitt der Jahre 2012 bis 2017.