Bei Sitzung der gestern Abend in Brüssel stimmten 29 Parlamentarier für entsprechende Änderungen am Verordnungsvorschlag zur Gemeinsamen
Marktordnung (
GMO) der Gemeinsamen
Agrarpolitik (
GAP) nach 2020. Dagegen votierten sieben Agrarpolitiker; ein Ausschussmitglied enthielt sich der Stimme.
Im Rahmen eines breiter gespannten Sicherheitsnetzes für die Agrarmärkte müsse es auch zu einem
Ausbau der bestehenden sowie zur Einrichtung von neuen Marktbeobachtungsstellen kommen, fordert der Ausschuss. Genannt werden die Märkte für Getreide, Zucker, Olivenöl, Obst und Gemüse, Wein sowie Milch und Fleisch. Dem Willen der EU-Agrarpolitiker zufolge sollten zudem in einem größeren Umfang als bisher Daten zu Produktion, Angebot, Preisen, Gewinnen, Importen und Exporten gesammelt werden. Ziel müsse es sein, Marktstörungen frühzeitiger als bisher identifizieren zu können.
Überdies plädiert der Landwirtschaftsausschuss für ein umfassenderes Angebotsmanagement und fordert Mengenreduzierungsprogramme in Krisenzeiten für alle Sektoren. So soll die Regelung, dass
Milcherzeuger Beihilfen erhalten können, wenn sie freiwillig in Zeiten großer Marktungleichgewichte weniger produzieren, nach Ansicht des Ausschusses auf sämtliche Agrarbranchen ausgedehnt werden. Darüber hinaus wollen die Agrarpolitiker, dass die
EU-Kommission bei ausbleibendem Erfolg, wieder ein Marktgleichgewicht zu erreichen, auch die Möglichkeit erhält, alle jene Erzeuger, die ihre Produktion erhöhen, mit einer Abgabe zu belegen.
Schließlich fordern die Landwirtschaftspolitiker Ausnahmen der Landwirtschaft von den EU-Wettbewerbsregeln. Diese sollten im
Agrarsektor nicht auf vertikale Vereinbarungen und aufeinander abgestimmte Verhaltensweisen angewendet werden, die auf höhere Umwelt-, Tiergesundheits- oder Tierschutzstandards abzielen als in den EU- oder nationalen Gesetzen vorgeschrieben. Zugleich wird allerdings betont, dass derartige Praktiken nur dann zulässig sein sollten, wenn die Vorteile solcher Praktiken für die Öffentlichkeit die Nachteile überwögen.
Der von den Abgeordneten des Landwirtschaftsausschusses gebilligte Text zum GMO-Verordnungsvorschlag muss vom Europaparlament angenommen werden, bevor der Trilog mit der Kommission und Rat beginnen kann. Wie schon vor der Abstimmung feststand, kann dies aus Zeitgründen allerdings erst nach den Europawahlen Ende Mai geschehen. Die Konferenz der Präsidenten, dem die Fraktionsvorsitzenden und der Parlamentspräsident angehören, kann dann beschließen, die jetzt vom Ausschuss beschlossenen Empfehlungen dem neuen Plenum zu übermitteln. Andernfalls muss sich der neue Landwirtschaftsausschuss erneut mit der Thematik befassen.