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12.03.2018 | 14:19 | EU-Mehrwertsteuerrichtlinie 
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EU-Kommission fordert Änderung der deutschen Mehrwertsteuer-Regelung für Landwirte

Brüssel - Die Bundesregierung soll die geltende Regelung der Mehrwertsteuer-Pauschalierung für die Landwirte ändern. Darauf pocht die Europäische Kommission.

Mehrwertsteuer Regelung Landwirte
(c) proplanta
Sie teilte vergangene Woche mit, dass hierzu gegen Deutschland ein Vertragsverletzungsverfahren eingeleitet worden sei, da die Sonderregeln der Mehrwertsteuer-Pauschalierung nicht nur für Kleinbetriebe, sondern auf alle Betriebsformen in der Landwirtschaft angewendet würden. Dies führe zu großen Wettbewerbsverzerrungen im EU-Binnenmarkt. Berlin werde jetzt zwei Monate Zeit gegeben, die Regeln entsprechend anzupassen; anderenfalls werde das Vertragsverletzungsverfahren ausgeweitet, erklärte die Kommission.

Die EU-Mehrwertsteuerrichtlinie erlaubt es den Mitgliedstaaten, eine pauschale Mehrwertsteuerregelung für landwirtschaftliche Betriebe anzuwenden. Demnach können diese für die von ihnen verkauften Produkte und erbrachten Dienstleistungen einen Pauschalbetrag in Rechnung stellen; dieser beträgt in Deutschland für die landwirtschaftlichen Umsätze 10,7 %. Im Gegenzug dürfen die Landwirte keinen Vorsteuerabzug geltend machen.

Diese von der EU gebilligte Ausnahmeregelung ist allerdings vor allem für Kleinbetriebe gedacht, bei denen die Anwendung der normalen Mehrwertsteuervorschriften auf administrative Schwierigkeiten stoßen würde. Deutschland wende die Pauschalregelung jedoch standardmäßig auf sämtliche landwirtschaftliche Betriebe an, so die Kritik aus Brüssel, obwohl die Schwierigkeiten bei großen landwirtschaftlichen Betriebe nicht gegeben seien.

Für die Interessengemeinschaft der Schweinehalter Deutschlands (ISN) kommt der „Angriff“ der EU-Kommission auf die Vorsteuer-Pauschalierung nicht überraschend. Dieser habe jedoch große Auswirkungen für die Betriebe, die bisher von den Vorteilen der Anwendung der Vorsteuerpauschale profitiert hätten, erklärte die ISN. Sie wies auch darauf hin, dass der Bundesrechnungshof das Bundesfinanzministerium schon im November 2015 dafür gerügt habe, die Vorsteuerpauschale falsch zu berechnen.

Den jährlichen Steuerausfall für den Fiskus hatten die Prüfer damals auf 200 Mio. Euro veranschlagt. Der Rechnungshof hatte die Vorsteuerbelastung anhand eigener Berechnungen auf 9,3 % und damit um 1,4 Prozentpunkte niedriger geschätzt als den Durchschnittssatz. Es sei zu befürchten, so die ISN, dass sich die Landwirte demnächst wohl oder übel von diesem Steuervorteil verabschieden werden müssten.
AgE
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Kommentare 
trakifreund schrieb am 16.03.2018 12:19 Uhrzustimmen(30) widersprechen(22)
es war mal für die kleinen Familienbetriebe gedacht.
Aber jetzt wenden es die Agrarkonzerne an...und da muss ein Riegel vorgeschoben werden.
Zum Beispiel: Betriebe mit Umsätzen bis € 300.000.-- können die Pauschalsteuer wählen.
cource schrieb am 14.03.2018 10:18 Uhrzustimmen(30) widersprechen(25)
auch die profiteure werden zunehmend vom system gefickt, es wird immer schwieriger irgendeinen gewinn herauszuquetschen deshalb versucht man jetzt bei denen verstärkt abzuzocken bei denen noch was zu holen ist----ohne den schinderwahn der schinder gäbe es keine überproduktion/marktsättigung/waren-und schinderkraftentwertung---erst wenn der letzte schinder sich zu tode geschindert hat bricht das pervertierte profitsystem zusammen
agricola pro agricolas schrieb am 14.03.2018 08:38 Uhrzustimmen(32) widersprechen(19)
Die letzten kleinbäuerlichen Strukturen innerhalb der ländlichen Räume werden damit systematisch zerstört, blindwütig ruiniert, da eine Autarkie der selbst erzeugten Nahrungsmittel in weiten Regionen hierdurch zunehmend noch zielgerichteter verlustig geht. Hier wird ein irrwitziger Kontrollwahn seitens der EU-Kommission mit harter Faust rücksichtslos durchgeknüppelt. - Was soll das nun wieder, fragt ein durchaus leidenschaftlich überzeugter Europäer!

Aber hurra, damit rollt zuverlässig auch die nächste gigantische Plastikwelten-Welle in den verschiedensten Formen über‘s flache Land!!! - Und das ist gut so!?

Es offenbaren sich hier beeindruckend bürokratisch starre Denkstrukturen; gelobpreist seien in erster Linie zunächst die in Folge geschaffenen neuen Arbeitsplätze. Selbige aus dem Nichts generiert, allerdings ohne jedweden herausragenden volkswirtschaftlichen Wert. Es wird leider dauern, bis man schlussendlich DAS realisiert. Was und wie viel diese Beamtenschar damit jedoch ausplündert, wissentlich oder unwissentlich ist dabei nicht von entscheidender Bedeutung, steht auf einem ganz anderen Blatt Papier.

Wann endlich stellt man sodann jene in eine haftungsrechtliche Verantwortlichkeit!?

Gerade der Rechtsruck in unseren ländlichen Räumen ist einem solchen Mangel an horizonterweiterter Vorausschau geschuldet und treibt die vielen Europahasser zielstrebig in die weit ausgebreiteten Arme der AfD. Ähnlich motiviert sind europaweit politisch deren Gleichgesinnte extrem erstarkt. Wen verwundert das noch, angesichts derartiger Fehlentscheidungen!? Diese ganz offensichtlich gelebte elitäre Arroganz lässt viele nicht erkennen, dass sie sich damit ihr eigenes Grab schaufeln.

Bitte keine Schnappatmung auf Ihren fett gepolsterten Bürostühlen; so und nicht anders sind im geistigen Tiefgang die obigen Einlassungen zu interpretieren. Manchen gelingt das tatsächlich vielleicht etwas später, dann aber oftmals viel zu spät!!!

Den kleinen Bürger melken was das Zeug hält, um diese gehaltsvolle Milch hernach WEM in die Kehle zu spülen!? Eure schwachsinnigen „Umverteilungsmechanismen“ tragen wahrlich die seltsamsten gesellschaftlichen Stilblüten.

„Wir brauchen Bürger, die auf die Straße gehen, die den Spinnern ihre Grenzen aufweisen und die sagen „bis hierher und nicht weiter“. - Und dazu sind Sie alle aufgefordert.“

Und nun raten Sie einmal, wem solche Worte über die Lippen gekommen sind!?

Es war kein geringerer, als unser hoch geschätzter Altbundespräsident Joachim Gauck, ein wirklich großer Staatsmann in diesem Amt als höchster Repräsentant der Bundesrepublik Deutschland. Menschen seines Schlages wünschte ich mir mehr in Reihen unserer Administration der mittleren u. gehobenen Hierarchien, selbst mit üppigsten Alimentierungen ausgestattet, die sich da blindwütig vollkommen aberwitzig verlustieren dürfen; oftmals wahrlich nicht im Interesse der/s kleinen Frau/Mannes.
maximilian schrieb am 13.03.2018 15:59 Uhrzustimmen(28) widersprechen(21)
Der Bundesrechnungshof sprach 2015 von einem unberechtigten Steuervorteil.
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