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02.05.2014 | 09:21 | Agrarzahlungen Österreich 

Einheitliche Betriebsprämien nachberechnet

Wien - Mit 29. April 2014 erfolgte im Zuge der alljährlich stattfindenden Nachberechnung durch die Agrarmarkt Austria (AMA) eine weitere Überweisung von rund 22,5 Mio. EUR für die Einheitliche Betriebsprämie 2013 an rund 6.100 Antragsteller.

Einheitliche Betriebsprämien
(c) proplanta
Der Auszahlungsbetrag sowie alle Informationen zu beantragten und genutzten Zahlungsansprüchen (ZA) werden im Auszahlungsbescheid, wie bereits in der Vergangenheit, übersichtlich dargestellt.

Die Nachzahlungen beruhen zum größten Teil darauf, dass eine Zahlungsanweisung für die Einheitliche Betriebsprämie gemäß geltenden EU-Vorgaben erst nach Abschluss sämtlicher Kontrollen zur Beihilfefähigkeit eines Antrages erfolgen darf. Daher war es nicht möglich, alle Betriebe, die einen Antrag auf die Einheitliche Betriebsprämie im Rahmen des Mehrfachantrages Flächen 2013 gestellt haben, bei der Auszahlung bereits im Dezember 2013 zu berücksichtigen.

Bestätigungen von Landwirtschaftskammern für Almen teilweise bereits berücksichtigt



Weiters begründen sich die neu berechneten Beträge zum Teil auch auf die Einarbeitung von Bestätigungen von Landwirtschaftskammern für Almen. Das EU-Recht sieht vor, dass von einer Sanktionierung im Einzelfall abgesehen werden kann, wenn den Förderwerber keine Schuld an unrichtigen Flächenangaben trifft

Bei dieser Auszahlung wurden für auftreibende Betriebe für das Jahr 2013 bereits Bestätigungen der Landwirtschaftskammern berücksichtigt. Es erfolgt für diese Almen gemäß Art. 73 Abs.1 der VO 1122/2009 eine Richtigstellung ohne Sanktion. Die restlichen Bestätigungen der Landwirtschaftskammern für Almen mit Flächenabweichungen werden derzeit im Einzelfall geprüft.

Eine Berücksichtigung von positiv beurteilten Bestätigungen erfolgt im Zuge der nächsten Berechnungen. „Insgesamt wurde somit für das Antragsjahr 2013 in Summe ein Betrag von rund 612,8 Mio. EUR für die Einheitliche Betriebsprämie überwiesen“, informiert Günter Griesmayr, Vorstandsvorsitzender der AMA.

Haushaltsdisziplin



Die Auszahlung der Einheitlichen Betriebsprämie 2013 wird dem EU-Budget 2014 bis 2020 zugerechnet. Da entsprechend diesem EU-Finanzrahmen eine leichte Reduktion der EU-Agrargelder vorgesehen ist und dieser auch eingehalten werden muss (sogenannte Haushaltsdisziplin), müssen für das Antragsjahr 2013 alle Direktzahlungen über 2.000 EUR um rund 2,45 Prozent gekürzt werden.

Beschwerde



Eine Beschwerde ist innerhalb von vier Wochen ab Zustellung des Bescheids bei der AMA einzubringen. Jene Landwirte, die gegen den EBP-Bescheid 2013 vom 03.01.2014 eine Beschwerde eingebracht haben und das neue Berechnungsergebnis dem Vorbringen in der Beschwerde nicht gänzlich entspricht, haben die Möglichkeit, einen Antrag auf Vorlage der Beschwerde an das Bundesverwaltungsgericht (Vorlageantrag) zu stellen. Dieser Antrag ist innerhalb von zwei Wochen ab Zustellung des Abänderungsbescheids an die AMA zu richten.

Ländliche Entwicklung



2.100 Betriebe erhalten Ende April im Rahmen der "Regional- und Investitionsoffensive der Ländlichen Entwicklung" rund 18,9 Mio. EUR. Die Mittel für die Regional- und Investitionsoffensive, "Sonstige Maßnahmen" der Ländlichen Entwicklung, werden monatlich ausbezahlt. (ama)
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