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19.06.2018 | 00:04 | Flächenverbrauch 
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Entscheidung über Volksbegehren gegen Flächenfraß fällt im Juli

München - Das Schicksal des von der Staatsregierung gestoppten Volksbegehrens gegen den Flächenfraß in Bayern entscheidet sich am 17. Juli.

Flächenversiegelung
Bayerns Kulturlandschaft ist in knapp 2000 Jahren entstanden - und wegen reger Bautätigkeit vielerorts innerhalb weniger Jahrzehnte wieder zerstört worden. Ist ein Volksbegehren gegen die Betonflut zulässig? Der Verfassungsgerichtshof muss ein weitreichendes Urteil sprechen. (c) proplanta
An diesem Tag will der Verfassungsgerichtshof sein Urteil über die Klage der Initiatoren gegen die Nichtzulassung des Volksbegehrens verkünden. Das gab Gerichtspräsident Peter Küspert am Montag nach der mündlichen Verhandlung bekannt.

Die Grünen und ihre Verbündeten wollen durchsetzen, den galoppierenden Flächenfraß in Bayern auf fünf Hektar am Tag zu begrenzen - nur noch halb so viel wie bisher. Das Bündnis hatte 48.000 Unterschriften für die Zulassung des Volksbegehrens «Betonflut eindämmen» gesammelt, fast doppelt so viele wie notwendig. Neben den Grünen sind unter anderen der Landesbund für Vogelschutz und die ÖDP beteiligt.

Das Innenministerium hat das Volksbegehren nicht zugelassen - mit dem Argument, dass der Gesetzentwurf offenlässt, wie dieses Ziel konkret umgesetzt werden soll. Das ist aus Sicht des Ministeriums ein Verstoß gegen kommunale Planungshoheit ebenso wie gegen das Bestimmtheitsgebot. Dieses besagt, dass Rechtsvorschriften möglichst eindeutig sein sollen, damit die Folgen eines Gesetzes oder einer Verordnung absehbar sind. «Die Abstimmenden können nicht erkennen, was sich die Antragsteller vorstellen», sagte Ministerialdirigent Volkhard Spilarewicz nach der Verhandlung.

Grünen-Fraktionschef Ludwig Hartmann argumentierte eher politisch als rechtlich: In Deutschland würden jährlich 100 Quadratkilometer Fläche zugebaut, davon 45 Quadratkilometer im Freistaat. «Bayern ist fast für die Hälfte des gesamten deutschen Flächenverbrauchs verantwortlich.» Dabei ließe sich die Betonflut leicht reduzieren.

Als Beispiele nannte der Grünen-Politiker die häufig sehr großen Parkplätze in Gewerbegebieten, dort ließen sich auch Parkhäuser oder Tiefgaragen bauen. «40 Prozent (der Fläche in Gewerbegebieten) sind meistens Parkplätze», sagte Hartmann.

Das Innenministerium verwies auf die rechtlichen und praktischen Probleme, die eine Beschränkung des Flächenverbrauchs auf fünf Hektar nach sich ziehen würde. So sei unklar, wie denn die fünf Hektar erlaubte Bautätigkeit auf die über 2.000 bayerischen Gemeinden verteilt werden sollten, kritisierte Spilarewicz. Sein rechtliches Argument: «Der Volksgesetzgeber darf sich seiner Verantwortung nicht entziehen, indem er wesentliche Fragen der Exekutive (also der Staatsverwaltung) überlässt.»

Der Anwalt des Volksbegehrens, Franz Lindner, hielt dagegen: «Die Möglichkeit, ein Volksbegehren zu verhindern, sieht die Verfassung gar nicht vor.»

In welche Richtung der Verfassungsgerichtshof tendiert, ließen Küspert und seine Richterkollegen nicht durchblicken. Nicht nur Staatsregierung und CSU lehnen eine Fünf-Hektar-Vorschrift ab, auch Städte- und Gemeindetag, Wirtschaftsverbände sowie Bauernverband sind dagegen.
dpa/lby
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Kommentare 
Waldbauer schrieb am 19.06.2018 20:37 Uhrzustimmen(15) widersprechen(11)
Nur kein Neid, werter cource. Das der Flächenverbrauch reduziert werden muss, steht ausser Frage. Aber eins ist auch klar, Bayern ist ein Land , das mit den von Dir genannten Steuergeldern und Länderfinanzausgleichmitteln sehr gut gewirtschaftet hat und jetzt in der Lage ist, als eines der wenigen Bundesländer den Rest der Republik mit Mitteln für den Finanzausgleich zu versorgen. Vielleicht reichts ja auch, um den BER einmal fertig zu bauen.
Ich weiß ja nicht, aus welcher Ecke der Republik du kommst, aber Du solltest vielleicht einmal die Erfolgsgeschichte des bayerischen Landes verfolgen und nicht in Selbstmitleid verfallen, weil in den fünziger und sechziger Jahren Gelder nach Bayern geflossen sind, die schon längst mit Zins und Zinseszins zurückbezahlt wurden.
Also lieber cource, Hemdsärmel hoch, anpacken und tretet eurer Landesregierung in den Hintern auf das sie euch lukrative Industrie ins Land bringt, dann wäre der Flächenverbrauch auch gerecht verteilt.
cource schrieb am 19.06.2018 08:36 Uhrzustimmen(12) widersprechen(19)
Bayern war ursprünglich eine strukturschwache ländliche gegend und wurde durch steuergelder/länderfinanzausgleich bis 1987 tüchtig aufgebläht und jetzt merken die schinder das dieses geld ihre heimat zerstört---zu spät, wer den pakt mit dem teufel/geld/wachstum eingeht muss auch die nachteile in kauf nehmen---die Bayern werden an ihrer unermesslichen gier zugrunde gehen
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