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04.09.2019 | 13:39

Entscheidung vor höchstem EU-Gericht: Politiker-Zwangshaft bleibt umstritten

Luxemburg - Markus Söder, bayerischer CSU-Ministerpräsident, kann weiter ruhig schlafen, vorerst. Zumindest in näherer Zukunft wird er nicht ins Gefängnis einrücken müssen.

EuGH-Entscheidung
Die Frage, ob Diesel-Fahrverbote notfalls mit Zwangshaft durchgesetzt werden können, gibt nun den EU-Richtern zu denken. Und Markus Söder. Denn es geht darum, was passiert, wenn Politiker nicht tun, was ein Gericht von ihnen verlangt. (c) liveostockimages - fotolia.com
Ob ihm Zwangshaft angedroht wird, weil er bisher keine Diesel-Fahrverbote in München verhängen ließ, bleibt nach einer gut zweistündigen mündlichen Verhandlung vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg weiter äußerst ungewiss.

Vor den höchsten EU-Richtern legten am Dienstag beide Seiten ihre weit auseinanderliegenden Positionen dar. Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) verlangte die Umsetzung eines Urteils des Verwaltungsgerichts München von 2012. Darin war der Freistaat Bayern verpflichtet worden, auch Diesel-Fahrverbote zu erlassen, um vor allem auf viel befahrenen Straßen der Landeshauptstadt den Ausstoß von Stickstoffdioxid (NO2) auf den nach EU-Recht erlaubten Grenzwert zu bringen.

Weder Söder noch sein Amtsvorgänger mochten sich dazu durchringen. Und deswegen begehrte die Deutsche Umwelthilfe Zwangshaft gegen den Ministerpräsidenten und andere Amtsträger wie beispielsweise den Chef der Regierung von Oberbayern. Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof reichte das Problem an den EuGH weiter.

Zwar zeigten sie sich aufrichtig verärgert über die Missachtung des alten Urteils, doch wiesen sie auch auf verfassungsrechtliche Bedenken gegen Zwangshaft für Amtsträger hin. Und verbanden das mit der Frage, ob Zwangshaft nicht unter EU-Recht geboten sein könnte.

«Die Deutsche Umwelthilfe möchte keinen Politiker ins Gefängnis bringen. Und es wird in Deutschland wahrscheinlich auch kein Politiker in Beuge- oder Zwangshaft genommen», sagte der Geschäftsführer der Deutschen Umwelthilfe, Jürgen Resch, unmittelbar vor Prozessbeginn in Luxemburg. Denn mit einem einzigen Federstrich unter ein Diesel-Fahrverbot könne sich ja jeder Politiker wieder «in den rechtsstaatlichen Reigen» einreihen.

Nach der Befragung durch die 15 höchsten EU-Richter formulierte Resch: «Ich bin mit dem Verlauf sehr zufrieden.» Und er sei «sehr zuversichtlich, dass der heutige Tag eine ganz wichtige Weichenstellung bedeutet für die Durchsetzung von Recht und Gesetz auch gegenüber dem Staat».

Allerdings war auch aufgrund der Fragen der Richter nicht zu erkennen, wie in einigen Monaten ihr Urteil aussehen könnte. Gerichtspräsident Koen Lenaerts (Belgien) orakelte lediglich: «Ich denke, dass wir alles erfahren haben, was wir wissen müssen.»

Erwartungsgemäß lehnten die Vertreter Bayern und der Bundesregierung Zwangshaft für Amtsträger strikt ab. «Jede Einschränkung der Freiheit muss gesetzlich vorgesehen und verhältnismäßig sein», sagte eine Prozessvertreterin des Bundes. Was natürlich auch für eine ähnliche Klage gegen den baden-württembergischen Ministerpräsidenten Winfried Kretschmann (Grüne) gilt.

Aber auch Friedrich Erlbacher vom Juristischen Dienst der EU-Kommission zeigte sich eher skeptisch gegenüber der Zwangshaft. Das EU-Recht sei «nicht ausreichend für einen Freiheitsentzug», sagte er. Es gebe eine «Verfahrensautonomie» in Deutschland, die auch die EU respektieren müsse.

Der bayerische Ministerialdirigent Winfried Brechmann hatte den EuGH zuvor schon mit der Aussage «Bayern hat das Urteil umgesetzt» überrascht. Auf 98,8 Prozent der Hauptverkehrsstraßen in München werde der NO2-Grenzwert schon jetzt eingehalten - und mit Ausnahme von «zwei bis drei Straßen des internationalen Durchgangsverkehrs» werde der Grenzwert «binnen ein bis zwei Jahren eingehalten». Was Remo Klinger, der Prozessvertreter der Umwelthilfe, lebhaft bezweifelte. Und Resch befand: «Wir hören von Bayern seit zehn Jahren: Im nächsten Jahr wird alles besser.»

Die Kernfrage, ob Zwangshaft gegenüber Amtsträgern nach deutschem Recht erlaubt sei, wurde von Brechmann und Klinger natürlich völlig unterschiedlich beantwortet. Damit verbunden war auch die Frage, ob Freiheitsentzug in irgendeinem Gesetz so klar formuliert sei, wie es den Erfordernissen der Rechtsstaatlichkeit entspreche. Und wie weit ein Richter ein Gesetz interpretieren könne. Bis ins Jahr 1957 hatte sich Klinger durch Bundestagsdrucksachen hindurchgearbeitet, um herauszufinden, was der Gesetzgeber damals über das Thema dachte. Für ihn war danach klar: Zwangshaft ist möglich.
dpa
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