Im vergangenen Jahr war eine Übereinkunft mit dem nordafrikanischen Mittelmeer-Staat zum
Fischfang ausgelaufen.
Das neue Regelwerk macht europäischen Fischern Vorgaben über die maximalen Fangmengen und soll die Zusammenarbeit zwischen EU und Marokko erleichtern. Nun müssen noch der Rat der Mitgliedstaaten und das Königreich Marokko den Pakt billigen.
Gegen die Neuauflage des Abkommens hatten sich Abgeordnete der Grünen, Linken und Sozialdemokraten im EU-Parlament gestemmt. Sie kritisierten, dass das Abkommen auch für die Gewässer gelten sollte, die an die Westsahara grenzen. Das Königreich Marokko erhebt Anspruch auf die Westsahara und kontrolliert sie größtenteils, was aber international nicht anerkannt wird.
«Wir bezweifeln, dass dieses Fischereiabkommen den Menschen vor Ort, den Sahauris, zugutekommt, die nicht in die Verhandlungen eingebunden waren», erklärte die SPD-Abgeordnete
Ulrike Rodust vor der Abstimmung.
Der Vertrag verstoße gegen Völkerrecht. Im Februar 2018 hatte der Europäische Gerichtshof geurteilt, dass Fischereiabkommen zwischen der EU und Marokko die Gewässer vor der Westsahara nicht einschließen dürfen.
Das neue Abkommen berücksichtige aber die Vorgaben des Gerichtshofs, betonte das EU-Parlament in einer Pressemitteilung. Der Großteil der an den Verhandlungen beteiligten Gruppen habe sich für den Text ausgesprochen. Außerdem nehme das Abkommen keineswegs den Ausgang des politischen Prozesses über den endgültigen Status der Westsahara vorweg.