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09.05.2019 | 02:52 | Schweinemast 

Fortschritte bei Verordnung zur Betäubung für Ferkel-Kastration

Berlin - Die geplanten neuen Regeln für die Betäubung von Ferkeln bei der Kastration haben eine weitere Stufe genommen.

Ferkelkastration
Verordnung zur Betäubung bei Ferkel-Kastration kommt voran. (c) proplanta
Das Bundeskabinett befasste sich am Mittwoch mit dem von Agrarministerin Julia Klöckner (CDU) vorgelegten Entwurf, demzufolge Landwirte nach einer Schulung bald selbst die Ferkel mit dem Gas Isofluran betäuben dürfen sollen.

In Deutschland werden Millionen Ferkel wenige Tage nach der Geburt betäubungslos kastriert. Das soll verhindern, dass das Fleisch von Ebern einen strengen Geruch und Beigeschmack bekommt. Eigentlich sollte es von diesem Jahr an verboten sein, ohne Betäubung zu kastrieren.

Die große Koalition aus Union und SPD hatte die Frist Ende letzten Jahres aber auf Druck der Landwirtschaft um zwei weitere Jahre verlängert - das Verbot soll nun erst 2021 kommen.

«Eine weitere Verlängerung wird es mit mir nicht geben», sagte Klöckner. Ihr sei wichtig, «bereits jetzt in der Übergangsfrist Alternativen zur betäubungslosen Ferkelkastration zu schaffen».

Bauern bräuchten einen Sachkundenachweis, der sowohl eine theoretische wie praktische Prüfung umfasse, um Ferkel mit Isofluran betäuben zu dürfen. Daneben würden auch zwei Alternativen, die Jungebermast und die Impfung gegen Ebergeruch, vorangebracht.

Die Isofluran-Verordnung geht jetzt an den Bundestag, sie soll in der zweiten Hälfte dieses Jahres in Kraft treten. Schweinehalter sollen demnach einen theoretischen Lehrgang samt Prüfung, eine Praxisphase unter Anleitung eines fachkundigen Tierarztes und danach eine praktische Prüfung absolvieren müssen, bevor sie den Sachkundenachweis bekommen. Tierärzte warnen, Laien könnten Fehler bei der Anwendung machen und den Tieren damit schaden.
dpa
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