Einen entsprechenden
Gesetzentwurf brachten sie am Donnerstag in den Landtag ein. Wenn den Verbänden mehr Mitspracherechte eingeräumt würden, könne man unzulässige Praktiken endlich unterbinden, erklärte Fraktionschef Wolfram Günther. In Sachsen würden heute nur die absoluten Mindeststandards gelten.
«Wir wollen mehr Mitbestimmung von Umwelt- und Naturschutzvereinigungen bei der Durchsetzung der europäischen Vorgaben für
Naturschutz, in Landschaftsschutzgebieten und bei der Ausübung der fachlichen Praxis», sagte Günther.
Das heutige Mindestmaß an Klage- und Beteiligungsrechten genüge nicht mehr. Der Gesetzentwurf wurde in den Ausschuss für Umwelt und Landwirtschaft überwiesen.