Mit einer solchen Öffnung könne die Förderung «endlich von ihrer unzeitgemäßen Fokussierung auf die Landwirtschaft gelöst werden», begründete die Stralsunder Bundestagsabgeordnete Claudia Müller am Montag die Forderung. Gefördert werden könnten dann auch Ansiedlungen von Firmen, die nicht aus Land- oder Ernährungsgüterwirtschaft stammten.
Laut Müller ist für die angestrebte Änderung eine Grundgesetzänderung nötig, um die derzeit im
Vermittlungsausschuss von
Bundesrat und
Bundestag gerungen wird. Die bei einem ersten Treffen Ende Januar vereinbarten Arbeitsgruppen kommen nun erstmals in Berlin zusammen.
Wie Müller sagte, soll es dabei auf Initiative Sachsen-Anhalts auch um die Erweiterung der
Gemeinschaftsaufgabe gehen.
«Am Mittwoch hat die Landesregierung von Mecklenburg-Vorpommern und insbesondere Manuela Schwesig die Chance zu zeigen, dass sie die ländlichen Räume ernst nimmt.» Nach vielen vollmundigen Versprechen könnte eine praktikable Förderung für die ländlichen Räume mit auf den Weg gebracht werden, ergänzte Müller. Der Bundesrat habe die Erweiterung beschlossen, das Bundesfinanzministerium aber habe Bedenken angemeldet.
Die Gemeinschaftsaufgabe «Verbesserung der
Agrarstruktur und des Küstenschutzes» ist laut
Bundeslandwirtschaftsministerium ein wesentliches Element der Nationalen Strategie zur Sicherung einer wettbewerbsfähigen Land- und Forstwirtschaft, des Küstenschutzes sowie vitaler ländlicher Räume. Zusammen mit Landesgeldern betragen die Gesamtmittel der
GAK mehr als 1,5 Milliarden Euro pro Jahr.