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09.10.2018 | 06:41 | Dürrehilfen 

Hilfe für dürregeschädigte Landwirte in NRW läuft an

Düsseldorf - Mit einem Hilfsprogramm werden Bund und Länder landwirtschaftliche Betriebe finanziell unterstützen, die aufgrund der außergewöhnlich lang anhaltenden Trockenheit in eine Notlage geraten sind.

Dürreschäden in NRW
Verwaltungsvereinbarung zwischen dem Land und dem Bund muss jetzt durch eine Landesrichtlinie umgesetzt werden. (c) proplanta
Diese Hilfen werden zur Hälfte vom Bund und zur Hälfte vom Land getragen. Die dazu erforderliche Verwaltungsvereinbarung wurde in der vergangenen Woche von Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner unterzeichnet.

Vor diesem Hintergrund arbeitet das nordrhein-westfälische Landwirtschaftsministerium mit Hochdruck an den Voraussetzungen zur Umsetzung und Gewährung der Dürrebeihilfen. Anträge werden voraussichtlich ab Ende Oktober bis Ende November 2018 bei den Kreisstellen der Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen gestellt werden können. Für die Prüfung der Anträge und die Auszahlung der Dürrehilfen wird der Direktor der Landwirtschaftskammer als Landesbeauftragter zuständig sein.

Voraussetzung für eine Hilfsleistung ist, dass von der Dürre betroffene Betriebe Schäden in Höhe von mehr als 30 Prozent der durchschnittlichen Jahreserzeugung aus der Bodenproduktion nachweisen können. In einem weiteren Schritt erfolgt eine Prüfung der Bedürftigkeit für die Hilfe. Schäden in den Betrieben können zu maximal 50 Prozent ausgeglichen werden. Die Hilfen sollen als nicht rückzahlbare Zuschüsse gewährt werden.

Als Kriterien für die Bedürftigkeit gelten neben dem Naturalertragsrückgang und wirtschaftlichen Einbußen eine Einkommensobergrenze von 120.000 Euro bei Ehe- oder Lebenspartnern bzw. 90.000 Euro bei Ledigen. Es gilt eine Bagatellgrenze von 2.500 Euro. Bei der Betrachtung der Existenzgefährdung werden auch außerlandwirtschaftliches Einkommen und Privatvermögen berücksichtigt.

Bereits im Sommer hat das Land NRW kurzfristige Maßnahmen ergriffen, um den von der Dürre betroffenen Landwirtinnen und Landwirten zu helfen. So hat das Land die Nutzung von als ökologische Vorrangflächen deklarierte Brachen für Futterzwecke landesweit zugelassen, um der dürrebedingten Verknappung von Viehfutter entgegenzuwirken.

Des Weiteren wurde zur Unterstützung der Öko-Betriebe eine zeitlich befristete Allgemeinverfügung zur Verwendung von nicht-ökologischem Futter verfasst. Auch sind als ökologische Vorrangflächen angemeldete Zwischenfruchtflächen ausnahmsweise zur Futterwerbung frei gegeben.

Mit der Verwaltungsvereinbarung zwischen Bund und Ländern und der umsetzenden Landesrichtlinie werden nun auch finanzielle Hilfen erfolgen. Die Dürrehilfe in diesem Jahr soll eine kurzfristige Hilfestellung sein. Um künftig auch langfristige Hilfsstrategien bereitstellen zu können, wurde auf der Agrarministerkonferenz am 28. September in Bad Sassendorf beschlossen, geeignete Rahmenbedingungen für ein klimaangepasstes Risiko- und Krisenmanagement in der Landwirtschaft zu schaffen.
mulnv-nrw
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