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03.05.2018 | 16:22 | Agrarsubventionen 

Kein Kürzung von Agrargeldern für kleine und mittlere Betriebe

Brüssel - Die Europäische Kommission will trotz der vorgesehenen Kürzungen im Gesamtetat der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) nach 2020 kleinere und mittlere landwirtschaftliche Betriebe künftig nicht schlechter stellen als bisher.

Agrarsubventionen Kürzungen?
(c) proplanta
EU-Agrarkommissar Phil Hogan brachte gestern Abend in Brüssel dazu für die Direktzahlungen eine Obergrenze von 60.000 Euro pro Betrieb und Jahr ins Spiel, von der allerdings noch jeweils die Arbeitskosten abgezogen werden sollen. „Das ist die Zahl, mit der man wohl arbeiten wird“, so der Agrarkommissar. In der vergangenen Woche hatten hohe Vertreter der Kommission diese Zahl noch dementiert.

Nach Hogans Worten ist eine Kappung oder Degression nötig, um die Einsparungen bei den Direktzahlungen um etwa 4 % auszugleichen. Insgesamt soll der EU-Agrarhaushalt - wie EU-Haushaltskommissar Günther Oettinger gestern bei der Vorstellung des kommenden Mehrjährigen Finanzrahmens (MFR) bekanntgab - um 5 % gekürzt werden.

Der Agrarkommissar wies ferner darauf hin, dass es aufgrund der vorgesehenen Kürzung im Agrarbereich bei den Zahlungen für den ländlichen Raum, die vor allem aus der Zweiten Säule finanziert werden, zu einer größeren Finanzierungslücke kommen werde. Allerdings stehe es den Mitgliedstaaten frei, diese nach eigenem Ermessen zu schließen, sodass „im Idealfall“ für viele Landwirte keine großen Kürzungen zu erwarten seien.

Darüber hinaus erklärte der Ire, dass es eine weitere Konvergenz der EU-Direktzahlungen zwischen den Mitgliedstaaten geben solle. Für alle Mitgliedstaaten, deren Direktzahlungen unter 90 % des EU-27-Durchschnitts lägen, werde die Differenz zwischen ihrem derzeitigen Niveau und 90 % des EU-Durchschnitts der Zahlungen je Hektar stufenweise bis 2027 zur Hälfte geschlossen. Alle Mitgliedstaaten sollten gleichermaßen dazu beitragen, diese Lücke zu schließen, betonte Hogan. Von dieser Angleichung würden vor allem die baltischen Staaten sowie Portugal und Rumänien profitieren.

Einen genauen Termin, wann die EU-Kommission ihre konkrete Ausgestaltung der GAP nach 2020 vorlegen werde, nannte Hogan auf Anfrage von AGRA-EUROPE nicht. Mit hoher Wahrscheinlichkeit werde dies aber Ende Mai oder Anfang Juni erfolgen.
dpa
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