(c) proplanta Damit solle verhindert werden, dass Finanzprodukte künftig als «grün» etikettiert werden könnten, die grundlegende Umweltstandards nicht erfüllten, hieß es nach dem Treffen der Botschafter der EU-Staaten am Mittwoch in Brüssel. Die Staaten und das Europaparlament müssen sich nun noch auf eine gemeinsame Position einigen, bevor die neuen Regeln in Kraft treten können.
Die EU-Kommission hatte im vergangenen Jahr eine Reihe von Vorschlägen für nachhaltigere Finanzmärkte gemacht, die zum Teil von den Staaten und dem Parlament bereits angenommen wurden. So müssen Unternehmen und Banken, die Anlagen für ihre Kunden verwalten, diesen künftig etwa detailliert Auskunft über die Klimaauswirkungen ihrer Investitionen geben.
Die Europäische Union hat sich zum Ziel gesetzt, ihren Ausstoß an Treibhausgasen bis 2030 im Vergleich zu 1990 um 40 Prozent zu senken. Damit will sie Zusagen aus dem Pariser Klimaabkommen von 2015 umsetzen. Schätzungen der EU-Kommission zufolge müssten dafür pro Jahr etwa 180 Milliarden Euro klimafreundlich investiert werden. Öffentliche Investitionen würden dabei nicht ausreichen, deshalb sollen grüne Privatinvestitionen ebenfalls gestärkt werden.
Zu den nun vereinbarten Nachhaltigkeitskriterien zählen unter anderem die Abmilderung des Klimawandels, der Schutz von Wasser- und Ozeanressourcen sowie der Schutz und die Wiederherstellung der Artenvielfalt. Die EU-Kommission soll dazu noch technische Messparameter ausarbeiten.
Aus dem Europaparlament kam vor Beginn der Verhandlungen aber schon Kritik. Der von den Staaten vorgelegte Text beinhalte eine Formulierung, die potenziell Atomkraft unter nachhaltige Aktivitäten fassen könnte, sagte der Grünen-Finanzexperte Sven Giegold. «Das hieße beispielsweise, dass ein Anleger ein erklärt nachhaltiges Finanzprodukt kauft und der dahinter stehende Fonds in nachhaltige Anlagen investiert, darunter aber möglicherweise auch in Atomenergie.»
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