Dies gelte aber nur für Zahlungen oberhalb von 2.000 Euro je
Betrieb, teilte die Brüsseler Behörde am Donnerstag (14.6.) mit. Zum Haushalt 2018 hatte sich die Kürzung bei einer Reserve von 459,5 Mio. Euro auf 1,39 % belaufen. Ausgenommen davon sind weiterhin die Direktbeihilfen an die kroatischen Landwirte.
Die Kommission folgt mit dieser Beihilfenreduzierung den EU-Vorschriften für Finanzdisziplin bei der GAP-Haushaltsführung. Eine Vorentscheidung darüber, ob die Krisenreserve auch genutzt wird, ist damit nicht verbunden. Der Haushaltsdisziplinvorschlag wird jedes Jahr erstellt. Mit der Reserve, deren Höhe sich auf 400 Mio. Euro zu Preisen des Jahres 2011 beläuft, soll auf mögliche Krisen auf den Agrarmärkten, wie etwa 2016 auf dem
Milchmarkt, reagiert werden können.
Daneben kann dieser Mechanismus auch dazu genutzt werden, sicherzustellen, dass die Agrarausgaben innerhalb der jährlichen Obergrenzen bleiben, die im Rahmen des Mehrjährigen Finanzrahmens (MFR) der EU vereinbart wurden.
Der Brüsseler Kommission zufolge deuten die derzeitigen Vorhersagen für die Direktzahlungen und die marktbezogenen Ausgaben im Jahr 2019 jedoch darauf hin, dass diese innerhalb der vereinbarten Obergrenze liegen werden. Daher sehe der Vorschlag zur Haushaltsdisziplin zu diesem Zweck keine Kürzung vor.