(c) prroplanta Eine entsprechende Bundesratsinitiative hat das Kabinett am Dienstag beschlossen, wie die Landesregierung mitteilte. Zur Begründung hieß es, in den Betrieben, die tierische Nebenprodukte herstellen, könnte im Nachhinein durch Kontrollen auch festgestellt werden, ob das Tier gequält wurde oder sogar durch eine unsachgemäße Nottötung starb.
Bislang sieht das deutsche Tierschutzrecht nicht vor, dass angelieferte Tiere routinemäßig darauf untersucht werden müssen. Hintergrund für die Bundesratsinitiative der Landesregierung ist eine Studie der Tierärzlichen Hochschule Hannover. Sie hatte ergeben, dass es bei mehr als zehn Prozent der Tierkörper Hinweise darauf gab, dass die Tiere vor ihrem Tod länger andauernde Schmerzen und Leiden ertragen mussten.
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