In der Landtagssitzung Mitte September will die Linksfraktion einen entsprechenden Antrag einbringen, kündigte der agrarpolitische Sprecher der Fraktion, Wolfgang Weiß, am Dienstag in Schwerin an. Bislang müssen die Unternehmen Rücklagen in vollem Umfang als
Betriebsergebnis versteuern.
Weiß sagte, nach dem Regen im Vorjahr und der
Dürre in diesem Jahr seien die Reserven der
Betriebe aufgebraucht. Vielfach fehle es an Geld für Viehfutter oder die Wintersaat. Öffentliche Zuschüsse seien zumindest für tierhaltende Betriebe von Bund und Land angekündigt.
«Reine
Ackerbaubetriebe scheinen leer auszugehen, die Hilfen kommen ohnehin zu spät», kritisierte er. Damit die
Bauern nicht alljährlich zu Bettlern nach öffentlichen Finanzspritzen werden müssen, sollten sie die Möglichkeit erhalten, selbst besser vorsorgen zu können.
Die Höhe der Rücklage sollte sich aus den betrieblichen Umsätzen der vorangegangenen fünf Wirtschaftsjahre errechnen, wobei das beste und das schlechteste Jahr abgezogen werden. Die Rücklage sollte bis zu 20 Prozent des durchschnittlichen Jahresumsatzes betragen. Für betriebliche Neugründungen sollte die beantragte Agrarförderung als Grundlage zur Berechnung der Rücklagenhöhe dienen.