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14.04.2018 | 07:37 | Agrarförderung 

Mecklenburg-Vorpommern: Agraranträge zukünftig digital einreichen

Schwerin - Antragsteller auf EU-Direktzahlungen erhalten ihre Unterlagen für die Agrarförderung im Jahr 2018 wiederum ausschließlich in digitaler Form.

Agrarförderung für Mecklenburg-Vorpommern
Einkommenssicherung: Agraranträge für 2018 ab sofort digital einreichen. (c) proplanta
Herunterladen können sie die Antragssoftware sowie betriebsbezogene Daten und Luftbilder. Ersatzweise können Aufnahmen von der Luftbild-DVD aus dem Jahr 2017 verwendet werden.

Erstmals sind ab 2018 auch die Zuwendungen für Flächen, die hiesige Landwirte in anderen Bundesländern bewirtschaften, digital zu beantragen. Die Antragsteller des Vorjahres sind darüber bereits mit einem Serienbrief informiert worden.

„2018 reichen wir insgesamt rund 354 Millionen Euro an die Landwirtschaftsbetriebe in Mecklenburg-Vorpommern aus“, informiert Landwirtschaftsminister Dr. Till Backhaus. Er rät, sich gründlich mit der Antragstellung vertraut zu machen und den Antrag pünktlich einzureichen; die Frist dafür endet am 15. Mai 2018.

„Die Anträge bedeuten natürlich einen hohen bürokratischen Aufwand für jeden einzelnen Betrieb. Aber dieser Aufwand ist nötig, damit das Geld in der Landwirtschaft ankommt und das Einkommen der Landwirte sichert“, so Minister Backhaus.

Die nötige Antragssoftware steht den Antragstellern ab sofort unter www.agrarantrag-mv.de/ zum Herunterladen zur Verfügung. Gleichzeitig können wie im Vorjahr die betriebsbezogenen Antragsdaten vom zentralen Server hinzu geladen werden.

Der ausgefüllte Agrarantrag kann per Datenträger oder online eingereicht werden. Der letzte Termin für das fristgerechte Einreichen der Agraranträge ist der 15. Mai 2018. Als Einreichungsdatum gilt das Eingangsdatum des unterschriebenen Datenträgerbegleitscheins. Ab dem 16. Mai können Anträge noch bis zum 11. Juni 2018 mit Inkaufnahme von Kürzungen der Beihilfen nachgereicht werden. Anträge die ab dem 12. Juni 2018 eingehen, gelten als verfristet und werden abgelehnt.

Im Vorjahr hatten 39 Landwirte ihre Anträge auf EU-Direktzahlungen bzw. auf Fördermittel aus der 2. Säule verspätet eingereicht und mussten Kürzungen in Kauf nehmen.

Auch diesmal wird es das so genannte PreCheck-Verfahren geben, bei dem Antragsteller nach Abgabe und Vorlage aller Anträge ihre Unterlagen auf mögliche Flächenüberschneidungen mit benachbarten Antragstellern prüfen können. Das Einreichen der korrigierten digitalen Daten ist dann bis zum 19. Juni 2018 digital möglich.
regierung-mv
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