Da mögliche ökonomische Schäden für den
Zuckerrübenanbau durch den Wegfall der neonikotinoiden Wirkstoffe nicht abgeschätzt werden könnten, seien zurzeit auch keine entsprechenden Kompensationsmaßnahmen geplant, erklärt die Bundesregierung in ihrer Antwort auf eine Kleine Anfrage der FDP-Bundestagsfraktion.
Zu einer möglichen Notfallzulassung der betreffenden Mittel stellt die Bundesregierung fest, dass fünf Anträge für Pflanzenschutzmittel mit neonikotinoiden Wirkstoffen für das Jahr 2019 vorlägen. Sechs weitere Anträge beträfen den EU-weit zugelassenen Wirkstoff Acetamiprid zur Spritzanwendung in den Kulturen
Zuckerrübe und Futterrübe. Bekannt ist der Bundesregierung, dass insgesamt neun Mitgliedstaaten, darunter Belgien, Finnland, Österreich und Polen, Notfallzulassungen für neonikotinoide Wirkstoffe zur Saatgutbehandlung beziehungsweise -beizung erteilt haben.
Als Folge des EU-weiten Anwendungsverbots der Neonikotinoidwirkstoffe im
Freiland rechnet die Bundesregierung mit einer Einschränkung des Zuckerrübenanbaus. Welche Kulturen auf einzelbetrieblicher Ebene möglicherweise anstelle von Zuckerrüben angebaut würden, könne von ihr nicht eingeschätzt werden, so die Regierung. Die systematische
Fruchtfolge voraussetzend, falle der Zuckerrübe zum Beispiel in getreidebetonten Fruchtfolgen die Rolle der Blattfrucht zu. Als Ersatzfrüchte für die Zuckerrübe könnten andere Blattfrüchte wie
Winterraps, Mais, Kartoffeln und großkörnige Leguminosen bevorzugt in Frage kommen.