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21.08.2018 | 06:21 | Schlachtpraxis 
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Niedersachsen: Schächten zum islamischen Opferfest genehmigt

Hannover - Trotz einer Debatte um ein Verbot des betäubungslosen Schlachtens von Tieren nach islamischem Ritus hat es in Niedersachsen zum bevorstehenden Opferfest erneut eine Ausnahmegenehmigung gegeben.

Schächten
(c) proplanta
Ein Schlachtbetrieb habe mit einer Sondergenehmigung eine niedrige dreistellige Zahl von Tieren geschächtet, teilte das Landwirtschaftsministerium in Hannover am Montag mit. Die AfD hatte im Landtag im Februar ein Ende der Ausnahmeregelung aus Tierschutzgründen verlangt, schließlich stimmten die Abgeordneten aber mehrheitlich für den Vorschlag von Grünen und FDP, darüber zunächst mit den muslimischen Verbänden zu beraten.

Muslime feiern das Opferfest an diesem Dienstag. Der Großteil des nach islamischem Ritus geschlachteten Fleisches in Deutschland wird importiert. Auch in den Vorjahren hatte Niedersachsen zum Opferfest das Schächten von jeweils etwa rund 200 Tieren durch einen Schlachtbetrieb erlaubt.

Nachdem die AfD mit ihrem Vorstoß im Parlament erfolglos geblieben war, hatte sie die Kampagne «#MähToo» in Niedersachsen gestartet. Im Internet und mit zwei Plakatwagen, die durch mehrere Großstädte fuhren, mobilisierte sie gegen die Schlachtpraxis.

«Wer Halal-geschlachtetes Fleisch für seine Religion braucht, sollte in sein Land gehen, wo kein Tierschutz besteht», hatte die Partei mobilisiert. «Mähtoo»-Aufkleber, die sich auch auf türkischen Läden sowie Moscheen wiederfanden, stammten nicht von ihr, hatte die Partei beteuert.
dpa/lni
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Kommentare 
mähpfui schrieb am 26.10.2020 19:42 Uhrzustimmen(1) widersprechen(9)
Grab´em by the pussy - schonmal gehört?
ich nehm nicht an, dass dieser Satz hier auf allzu viel Widerstand stoßen würde; allso stört´s auch keinen hier, sexuellen Machtmissbrauch vornehmlich dickbäuchiger weißer Männer (Hallo Alle!) in einen Schmähtopf zu schmeißen mit dem "herüberflutenden Muselmanen". Immerhin hätte man da womöglich ein gemeinsames Thema, auch die Rückwärts-gewandtheit kennt keine Grenzen. Wer sich tatsächlich für Tierwohl interessiert und nicht für die zufällige rechte Hatz nebenher, dem könnte der Gedanke kommen, dass ein geschächtetes Tier auch jenseits der daitschen Grenze kein Erfolg ebenjenes Tierschutzes ist ... guten Hunger allerseits. Schaf Heidrun wird´s danken..
Joline schrieb am 08.09.2019 13:59 Uhrzustimmen(12) widersprechen(2)
Ich habe gerade ein Video erhalten. Nicht nur Schafe werden geschächtet. Auf dem Video wurde ein Stier geschächtet. Außenherum viele Menschen, die das Szenarium mit dem Handy filmten. Das ist eine Respektlosigkeit gegenüber jeder Lebensform. Mit Religion hat das nichts mehr zu tun. Das ist barbarisch. Ein Rausch zum Morden. Wo ist da der Tierschutz, frage ich mich. Was haben Menschen, die solche Dinge genehmigen im Kopf? Geben wir zum Wohl unserer Flüchtlinge all unsere erarbeiteten Gesetze und Regeln auf, damit die sich so richtig wohl fühlen bei uns? Wie weit geht das noch? Ich bin fassungslos!

An alle Gutmenschen zum Nachdenken! Wenn ich mich in einem fremden Land aufhalte, achte und respektiere ich deren Gesetze und halte mich daran. Das gleiche erwarte ich in Deutschland von den Migranten, die hier leben möchten. Sie sollten sich nach unseren Gesetzen und Lebensgewohnheiten richten und nicht umgekehrt. Aber anscheinend werden unsere Gesetze ständig zum Wohle anderer geändert!

In was für einer Welt leben wir????
Maja schrieb am 02.08.2019 17:43 Uhrzustimmen(21) widersprechen(2)
Ich frage mich, wer in diesem Land hier noch normal ist, das Schächten trotz Tierschutz zu gestatten. Ständig werden Gesetze gebrochen, wenn es um Tiere geht. Wer Halalfleisch essen will, soll sich zurück in sein Land begeben. Traurig genug, das aus Profitgier Tiere Tausende km weit unter großen Qualen beim Transport in Länder gebracht werden, um dort grausam getötet zu werden. Deutschland verkommt immer mehr
Igelin schrieb am 29.07.2019 07:21 Uhrzustimmen(14) widersprechen(1)
Es wird noch immer mit religiösen Gründen für das grauenvolle Schächten argumentiert, dabei haben hohe Islamwissenschaftler schon längst klar gemacht, daß Schächten keine religiöse Verpflichtung sondern eine alte Tradition ist, die religiös verbrämt wird.
Wir haben ein hohes Gut, die Religionsfreiheit, aber keine Traditionsfreiheit, wenn das mal endlich in die Köpfe auch der Politiker eingehen würde.
Und Juden? wir haben eine unselige Vergangneheit, aber diese ist keine Entschuldigung dafür, unschuldige Tiere so zu quälen und unser eigenes Gesetz zu beuten..
Es ist auch halbherzig, darauf zu verweisen, wer Schächtfleisch essen möchte, sollte es in den Ländern tun, die keinen Tierschutz haben.
Tiere leiden hier wie dort!
Diese uralte Tradition sollte endlich endlich mal ein Ende finden.
franzvonassisi schrieb am 15.09.2018 17:03 Uhrzustimmen(62) widersprechen(14)
Danke, Ulrich Dittmann- ich gehe konform.
Man sieht an dem Beispiel, wie sich unsere Regierung verbiegt und windet, um nur den Forderungen religiöser Minderheiten gerecht zu werden, welche Macht Muslime und Juden mittlerweile auch in Deutschland haben. Die Juden machen es subtil, indem sie das Gebräu aus Schuld und Sühne bei stetig kleiner Flamme am Kochen halten. Bei jeder Gelegenheit wird sich laut und fordernd geäussert! Unlängst erreichte mich über meinen Tierschutzverteiler ein peta-Video, gedreht in USA, das Juden in einem wahren Rausch beim bestialischen Abschlachten von Hühnern zeigte. Unweigerlich stellte sich mir die Frage, mit welchem RECHT wirft man Deutschen noch immer die Gräueltaten ihrer Vorfahren vor? Sind die Anklagenden selbst so viel bessere Menschen, dass sie sich dies erlauben dürfen? Wenn ich Bilder schächtender Muslime sehe- wie sich z.B.vier erwachsene "Männer" auf ein wehrloses Tier knien, um ihm mit stumpfer Klinge den Hals zu öffnen, dann habe ich eine Assoziation, die ich hier nicht weiter erörtern möchte. Und die macht mir Angst! Wir haben Tierschutzgesetze, die zu beachten sind. Wer dies nicht tut, ist kriminell und gehört des Landes verwiesen! Es zwingt keiner die Herrschaften, in diesem unseren Deutschland zu bleiben, wenn es ihnen nicht passt. Aber ich muss als Steuerzahler nicht akzeptieren, was da für ein Grauen allüberall in unserem Land mit dem Segen von Dr, Merkel et al geschieht. Das ist eine Totalkapitulation der Regierung vor geltendem Recht! Und das treibt die Menschen um und bringt sie auf die Strasse- aber ja, ich vergass, das ist ja der braune Nazimob…..
maximilian schrieb am 26.08.2018 19:50 Uhrzustimmen(38) widersprechen(61)
Lieber Herr Dittmann,
es gibt kein Verbot der betäubungslosen Schlachtung, sondern § 4 TierSchG enthält das Gebot der Betäubung vor dem Schlachten.
Die Ausnahmen davon habe ich bereits dargestellt- in Kürze: Ausnahme Nr. 1: bei einer Notschlachtung unter ganz besonderen Umständen
Nr. 2 aus religiösen Gründen, die bei der genehmigenden Behörde dezidiert und plausibel nachvollziehbar dargelegt werden müssen. Deshalb gibt es in Bayern kein betäubungsloses Schlachten, auch nicht zum islamischen Opferfest. Im Saarland auch nicht. Bei anderen Bundesländern sollte man eben nachfragen, bevor man verallgemeinernde Behauptungen aufstellt. Das betäubungslose Schlachten gab es bereits im deutschen Kaiserreich. Es ist eine positive Entwicklung in unserer freiheitlich-demokratischen Republik, dass das betäubungslose Schlachten zahlenmäßig sehr stark abgenommen hat.Übrigens nochmal ganz deutlich, nach Einfügung des Tierschutzes in unser Grundgesetz, siehe Art. 20a GG. Es ist übrigens gerade der anthropozentrische Tierschutz des Bauernverbandes, der die barbarische betäubungslose Kastration der Ferkel beibehalten will. Darin wird das Tier unter dem Gesichtspunkt des Nutzens für den Menschen gesehen und es soll geschützt werden, damit es dem Menschen nutzt. Wir in Deutschland haben längst einen ethischen Tierschutz, auch im Grundgesetz verankert, der dem Tier einen Eigenwert um seiner Selbstwillen zuspricht. Allerdings ist unser Tierschutz relativ; d.h. gleichrangige Rechtgüter wie freie Religionsausübung und Tierschutz sind im Einzelfall gegeneinander abzuwägen. Zumal die betäubungslose Tötung von warmblütigen Wirbeltieren bei der Jagd und bei der Schädlingsbekämpfung auch stattfinden,ohne dass sich von den Mitdiskutanten einer darüber aufregt.
Die in Deutschland lebenden Menschen mit türkischem Migrationshintergrund verzichten auf das betäubungslose Schlachten.
Für sie gibt es nach einer Verlautbarung des türkischen Konsulats aus dem Jahre 2002 keine Notwendigkeit nur betäubungslos geschlachtetes Fleisch zu essen. Das Kükenschreddern wurde vom VG Mannheim für rechtens erklärt, u.a. damit, dass diese Massnahme jahrelang von den Behörden geduldet wurde. Bewegungsfreudige Nutztier einzuknasten ist eine Errungeschaft der konventionellen Landwirtschaft, die von konservativen Politikern gefördert wird. Der Freistaat Bayern hat die Bundesratsinitiative zum Verbot der ganzjährigen Anbindehaltung von Milchkühen blockiert. Ansonsten strotzt ihr Kommentar von Kampfbegriffen aus dem rechtsradikalen Spektrum,also schlichtweg Unfug. Unsere freiheitlich-demokratische Republik gewährt ihren Bürgern Reisefreiheit. Wenn Ihnen also Deutsch-Michl- Land missfällt haben Sie das Recht auszureisen. Die Reisefreiheit z.B. wurde in Nazideutschland stark eingeschränkt. Damals wären Sie als Andersdenkender im KZ gelandet!
Ich empfinde Ihre Fremdenfeindlichkeit und Ihren Rassismus abstoßend.

Toleranz ist eine christliche Tugend, und auch Jesus war ein GUTMENSCH. Und Papst Franziskus ist linksorientiert neben Gauland, Göppels und Meuthen.
Von den Flüchtlingen sind die wenigsten Asylsuchende nach den Kriterien unseres Grundgesetzes, sondern in der MEhrzahl Schutzbedürftige nach der Genfer Flüchtlingskonvention. Diese hat bereits1953/54 der damalige Bundeskanzler Konrad Adenauer, der damals gleichzeitig Außenminister war in deutsches Recht eingefügt.
Auch unter den Flüchtlingen gibt es welch, die weniger tugendhaft sind als andere. Das gibt es in gleicher Weise in der einheimischen Bevölkerung, in Bayern ebenso wie in Sachsen und in den anderen Bundesländern.
Flüchtlinge für tatsächliche oder vermeintliche Missstände bei uns verantwortlich zu machen finde ich einfach nur dumm.
haryboo schrieb am 26.08.2018 08:50 Uhrzustimmen(25) widersprechen(14)
diese politischen barbaren ,die dieses gesetz zu gestimmt und somit der brutalsten aller tötungen zugestimmt haben, ja wahrlich denen sollte man die gleichen tötungverfahren antun, ein moslem währe sicher bereit dazu, solche mit erfahrung gibt es ja genug.
Ulrich Dittmann schrieb am 23.08.2018 07:17 Uhrzustimmen(56) widersprechen(26)
Lieber Anonymus Maximilian,

vorab: Man sollte seine Gedanken ordnen und nicht Äpfel mit Birnen vergleichen - sonst blamiert man sich gründlich. In der Schule würde es heißen, "Thema verfehlt" - Note fünf oder sechs.

Natürlich ist betäubungsloses Kastrieren von Ferkeln tierquälerisch. Aber auch Kükenschreddern, bewegungsfreudige sog. "Nutztiere" in KZ-ähnlichen Kleinstbehausungen einknasten, etc.etc.

Aber hier geht´s um das Thema betäubungsloses SCHÄCHTEN! Um eine hier kulturfremde eingeschleppte, archaische , grauenvolle Tötungsart, die von den hier flutenden Muslimen eingefordert wird.

Einheimische Metzger müssen betäuben - die Schächtfanatiker (plus einheimische toleranzbesoffene, linksorientierte, anthropozentrische Gutmenschen) aber fordern Sonderrechte zum bewußt und vorsätzlich vorgenommenen betäubungslosen Abmetzeln der Tiere ein. Man will bei Rot über die Ampel fahren - und fühlt sich schon benachteiligt, wenn man nicht bevorteilt wird!

Betr. Einkünfte der "nimmersatten" Bauern, die ihr Geld gewißlich nicht einfach verdienen:
Wegen unübersehbarer Hitzeschäden sollen die Landwirte jetzt ein paar popelige Millionen Euro Hilfe erhalten. Das sei ihnen von Herzen gegönnt.

Als Hilfe für "schutzbedürftige Geflüchtete" (ja, so lautet die neueste "poliisch korrekte" Wortkreation für Asylanten) wurden zum Vergleich allein im Jahr 2017 hingegen 20,8 Milliarden Euro(!) ausgegeben. Siehe: http://www.haz.de/Nachrichten/Politik/Deutschland-Welt/Fluechtlinge-kosten-den-Bund-fast-21-Milliarden-Euro

Tja, so ist das in diesem Deutsch-Michl-Lande:
Die eingeströmten Wirtschaftsasylanten wohlbehütet in der sozialen Hängematte ruhend, räkeln sich mit Handy am Ohr, lautstark artikulierend, bei einem Kaffee im Cafe. Während der Altbauer oft noch in hohem Alter seinen Kindern zur Hand geht und Rentner, die Deutschland nach dem Krieg aus Trümmern wieder aufgebaut haben, mittlerweile in Müllkübeln nach verwertbaren Pfandflaschen suchen...
maximilian schrieb am 21.08.2018 21:13 Uhrzustimmen(21) widersprechen(42)
Wer sich über das Schächten, das sehr selten genehmigt wird, erbost, sollte sich vorher über die Rechtslage informieren,
weil er sich sonst mit seiner Unwissenheit gründlich blamiert.

Es heißt in Art. 1 Abs. 3 Grundgesetz:
Die nachfolgenden Grundrechte binden Gesetzgebung, vollziehende Gewalt und Rechtsprechung als unmittelbar geltendes Recht.

Zu den nachfolgenden Grundrechten gehört- aufgrund der Erfahrungen im Nazideutschland- Art 4 Abs. 1 Grundgesetz.
Der lautet: Die Freiheit des Glaubens, des Gewissens und die Freiheit des religiösen und weltanschaulichen Bekenntnisses sind unverletzlich.
Abs. 2 lautet: Die ungestörte Religionsausübung wird gewährleistet.

Gleichzeitig gehört der Tierschutz in Art. 20a GG zu den grundrechtsgleichen Schutzrechten.
Bei Kollision zweier gleichrangiger Grundrechte wie Art. 4 Abs. 2 und Art. 20a GG hat die entscheidende Behörde nach den Grundsätzen der praktischen Konkordanz abzuwägen, die das Bundesverfassungsgericht für solche Fälle entwickelt hat. Sofern nicht bereits Regelungen im einfachen Recht getroffen sind.
Das ist hier in § 4a Tierschutzgesetz der Fall. Da heißt es in Absatz 1:
Ein warmblütiges Tier darf nur geschlachtet werden, wenn es vor Beginn des Blutentzugs zum Zweck des Schlachtens betäubt worden ist.
Und Absatz 2 lautet: Abweichend von Absatz 1 bedarf es keiner Betäubung, wenn
1. sie bei Notschlachtungen nach den gegebenen Umständen nicht möglich ist,
2. die zuständige Behörde eine Ausnahmegenehmigung für ein Schlachten ohne Betäubung (Schächten) erteilt hat; sie darf die Ausnahmegenehmigung nur insoweit erteilen, als es erforderlich ist, den Bedürfnissen von Angehörigen bestimmter Religionsgemeinschaften im Geltungsbereich dieses Gesetzes zu entsprechen, denen zwingende Vorschriften ihrer Religionsgemeinschaft das Schächten vorschreiben oder den Genuss von Fleisch nicht geschächteter Tiere untersagen.
Der Gesetzgeber hat also bereits hohe Schranken eingezogen, die nur selten überwunden werden können. Das zeigt auch, dass es nur ein Schlachthof ist, der die Erlaubnis für 200 Schafe erhalten hat.
Das Tierschutzgesetz ist für alle Bürger Deutschlands gültig. Eine Ausnahmegenehmigung ohne gesetzliche Grundlage wäre rechtswidrig.

Die Betriebe haben das Tierschutzgesetz zu befolgen, solange sich die Betriebsinhaber im Geltungsbereich des Grundgesetzes aufhalten.
Die Ausnahme in § 4a TierSchG ist stark eingeschränkt und erlaubt niemandem für sich die Mißachtung des Tierschutzgesetzes zu rechtfertigen. Niemand erhält dafür Geld, dass er die Straßenverkehrsordnung beachtet und an der Ampel, wenn sie im Rot zeigt, anhält. Von daher ist es ein ausgesprochen unverschämtes Verlangen der Landwirtschaft für das selbstvertändliche Einhalten des Tierschutzgesetzes Geld zu erwarten. Wieviel Almosen unserer Gesellschaft wollen denn die nimmersatten Bauern (-verbandsfunktionäre) noch??
Ist es doch gerade der Bayerische Bauernverband, der alles versucht das barbarische, perverse betäubungslose Kastrieren von neugeborenen männlichen Ferkeln auch über den 31.12.2018 hinaus zu retten.
Ich finde es ausgesprochen heuchlerisch, wenn gleichzeitig Vertreter der Bauernschaft sich über eine seltene Ausnahmegenehmigung für das Schächten aufregen.
Alfons Hümer schrieb am 21.08.2018 20:32 Uhrzustimmen(26) widersprechen(9)
Wenn islamische Bürger eine Ausnahme vom Tierschutzgesetz beantragen, wird diese offensichtlich problemlos genehmigt. Als Christ darf ich kein Tier schächten. Wofür haben wir dann ein Tierschutzgesetz wenn es nicht für alle Bürger Deutschlands gültig ist? Und weshalb sollen Beitriebe in Deutschland das Tierschutzgesetz noch befolgen? Zusätzliches Geld gibt es eh nicht für die Einhaltung der Vorschriften.
Ulrich Dittmann schrieb am 21.08.2018 20:18 Uhrzustimmen(41) widersprechen(12)
Einzig und allein die Partei AfD, engagiert sich gegen die nach hier eingeschleppte Sitte des grauenvollen, betäubungslosen Schlachtens - sprich Schächten.
Man metzelt Tiere ab, wie vor 2000 Jahren - beansprucht aber selbst alle Vorzüge der Neuzeit, z.B. eine Betäubung vor der Operation.-

Und weltweit gilt: „When you are in Rome, you have to do as Romans do“.
Toleranz findet seine Grenzen immer an der Nasenspitze des Gegenübers und dessen religiös-kultureller Vorstellung – die hier in Westeuropa auf einem Ethik-Verständnis basiert, wie von Albert Schweitzer (Ehrfurcht vor allem Leben) artikuliert. Betäubungsloses Schächt-Schlachten von warmblütigen Tieren ist zweifellos als vorsätzliche Tierquälerei einzustufen – sonst wäre diese Tötungsart laut regulärem Tierschutzgesetz hier nicht explizit verboten.

Analog von Menschenrechtlern, Frauenbeschneidungen etc. nicht geduldet werden, darf niemals vorsätzliche archaische Tierquälerei akzeptiert werden.
Eine heute mögliche tierschutzgerechte reversible Elektrobetäubung kann auch nicht verboten sein, da sie zu Zeiten der Schriftlegung der Heiligen Schriften von Juden und Muslimen nicht existent war.

Die Religionsforderung des “vollständigen Blutentzugs” ist ohnehin unerfüllbar, da immer(!) eine Restblutmenge im Körper verbleibt. Letztlich müssten alle Strenggläubigen – Juden und Muslime – Vegetarier sein.

Betäubungsloses archaisches Schächten leistet öffentlicher Verrohung Vorschub, fördert die Etablierung einer abgeschotteten Parallelgesellschaft, desavouiert hier um Integration bemühte Gläubige und Bürger, ist religionswissenschaftlich nicht begründbar, und weder mit dem Begriff "Religion", noch mit der hier geltenden Verfassungsethik zu subsumieren.

Mehr siehe hier konkret Niedersachsen und Schächten betreffend: https://www.journalistenwatch.com/2018/08/18/nach-start-maehtoo/

Allgemein mehr über das Schächten von Tieren siehe https://wolodja51.wordpress.com/das-betaeubungslose-schaechten-von-tieren-im-focus-des-21-jahrhundert/
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