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15.03.2019 | 11:15 | EU-Fischerei nach Brexit 

No Deal-Brexit: Notfallregeln für Fischer beschlossen

Anklam/Brüssel - Für Fischer sollen im Falle eines Brexits ohne Abkommen Notfallregelungen greifen.

Fischerei nach Brexit
(c) Otto Durst - fotolia.com
Darauf hat der EU-Abgeordnete Werner Kuhn (CDU) aus Mecklenburg-Vorpommern am Donnerstag hingewiesen. Ohne ein Austrittsabkommen bestehe die Gefahr, dass die EU-Fischereiflotte vom 30. März an den Zugang zu den britischen Gewässern und den entsprechenden Fangmöglichkeiten verliert. Nach Angaben der EU-Kommission soll Fischern der gegenseitige Zugang zu britischen und EU-Gewässern über ein vereinfachtes Verfahren bis Ende 2019 gesichert werden. Zudem sollen ihnen Ausgleichszahlungen gewährt werden, wenn sie nicht mehr in britischen Gewässern fischen dürfen.

Betroffene Betriebe in Mecklenburg-Vorpommern wären laut Kuhn die Warnemünder Hochseefischerei GmbH oder die Euro-Baltic Fischverarbeitungs GmbH in Sassnitz. Das Unternehmen verarbeite jährlich mehr als 50.000 Tonnen Fisch, davon 83 Prozent Hering aus den Gewässern der EU und Großbritanniens. Diese Menge an Hering sei nur bei einer relativen Stabilität in der Quotenverteilung und dem Zugang zu den britischen Gewässern zu gewährleisten, sagte Kuhn.

Andernfalls drohe die Schließung des Betriebes mit mehr als 200 Mitarbeitern sowie nochmals 200 Arbeitsplätzen bei Dienstleistern aus der Region. Allein in Mecklenburg-Vorpommern seien rund 150 Betriebe von der Heringsfischerei abhängig. Die finanzielle Unterstützung für die vorübergehende Einstellung der Fischerei soll laut Kuhn aus dem Europäischen Meeres- und Fischereifonds (EMFF) kommen.
dpa/mv
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