Dies kann nun bereits vor Ablauf der bekannten 8-Wochen-Frist nach der jeweiligen Aussaat durch
Schnitt oder Beweidung für die Futterbereitstellung geschehen. Ohne ein bürokratisches Genehmigungsverfahren soll die Möglichkeit einmalig für 2018 gelten. Die Entscheidung darüber trafen die Länder heute im Bunde.
Dazu erklärt der stellvertretende Generalsekretär des Deutschen Bauernverbandes (DBV), Udo Hemmerling: „Wir unterstützen die Ausnahme vom Nutzungsverbot für diese Flächen. Gleichzeitig kommt die Entscheidung angesichts der fortgeschrittenen Vegetationszeit reichlich spät, um den Landwirten hinsichtlich einer ausreichenden Futterbereitstellung zu helfen.
Angesichts der in vielen Regionen fortdauernden
Dürre kommt es jetzt darauf an, dass die zuständigen Länderbehörden Toleranzen und Spielräume bei der Prüfung von Greeningflächen nutzen, wenn die Auflagen im Einzelfall nicht eingehalten werden können.“