Entsprechende Anträge hatten Schleswig-Holstein und Bayern eingebracht.
"Auch in Zukunft müssen Züchterinnen und
Züchter freien Zugang zu Sorten haben, um diese weiter züchten und vermarkten zu können. Für eine zukunftsfähige Landwirtschaft dürfen Lebewesen und deren
Erbgut nicht als Erfindungen deklariert werden und somit zum Eigentum einiger weniger werden", sagte Schleswig-Holsteins Umwelt- und Landwirtschaftsstaatsekretärin Anke Erdmann nach der gemeinsamen Entscheidung.
Hintergrund dieses Antrages ist, dass die Beschwerdekammer des Europäischen Patentamtes (
EPA) am 5. Dezember 2018 den Weg für weitere Patente aus Pflanzen und Tieren aus herkömmlicher Zucht freigemacht hat.
Dies widerspreche der Festlegung des Verwaltungsrats der Europäischen Patentorganisation, dass Pflanzen und Tiere, die aus im Wesentlichen biologischen Verfahren stammen, nicht patentiert werden dürfen, so Erdmann und ergänzte: "Angesichts der unklaren Rechtssituation muss sich Deutschland als Vertragsstaat des Europäischen Patentamtes dafür einsetzen, dass bis auf weiteres alle Entscheidungen über Patentverfahren ausgesetzt werden, die herkömmlich gezüchtete Pflanzen und Tiere betreffen."
Neben dem Verbot von Patenten auf Pflanzen und Tiere hat sich Schleswig-Holstein zudem erneut für eine rechtssichere Regelung bei der Sauenhaltung in Deutschland eingesetzt.
"Die deutschen Sauenhalterinnen und -halter stehen momentan vor großen Herausforderungen. Neben den weiter ungeklärten Fragen zur
Kastration, zum Kupieren der Schwänze und zur künftigen Tierwohl-Kennzeichnung, ist auch die Frage der Umsetzung des Magdeburger Urteils zum
Kastenstand ungelöst. Unsere
Betriebe brauchen an dieser Stelle endlich Planungssicherheit. Die Investitionsentscheidungen können bei dieser Hängepartie nicht getroffen werden", so Erdmann.
Die Amtschefkonferenz vom Januar 2017 hatte die Bildung einer länderoffenen Arbeitsgruppe beschlossen, die zeitnah einen konkreten Vorschlag zur Änderung der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung und zur Ausgestaltung wirtschaftlich tragfähiger und tiergerechter Lösungen für die Tierhaltung in der Übergangsphase erarbeiten sollte. Die Vorschläge der Arbeitsgruppe liegen dem
Bundeslandwirtschaftsministerium seit Sommer 2017 vor.
Die
Agrarministerkonferenz hat im September 2018 in Bad Sassendorf die Bundesregierung auch auf Drängen Schleswig-Holsteins gebeten, kurzfristig im vierten Quartal 2018 eine entsprechende Änderung der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung einzuleiten.
"Angesichts der schwierigen Lage ist es unerlässlich, dass den Ferkelerzeugern in Bezug auf die Kastenstandhaltung von
Sauen schnellstmöglich Planungssicherheit gegeben wird. Das
BMEL muss nun endlich tätig werden", sagte Erdmann.