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09.04.2018 | 06:54 | Flora, Fauna, Habitat 
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Rechtsverbindliche Festlegung der FFH-Schutzgebiete geplant

Stuttgart - Die Grenzen der FFH-Schutzgebiete in Baden-Württemberg sind nun genauer erfasst. Zudem hat das Land konkretisiert, welche Tiere und Pflanzen wie zu schützen sind.

Naturschutzgebiet
(c) proplanta
FFH steht für Flora (Pflanzenwelt), Fauna (Tierwelt) und Habitat (Lebensraum). Rund 11,7 Prozent der Fläche Baden-Württembergs sind derzeit FFH-Schutzgebiete - das entspricht nach Angaben des Umweltministeriums vom Sonntag einer Fläche von 428.000 Hektar. Die europaweite FFH-Richtlinie hat zum Ziel, das Natur- und Kulturerbe in der Europäischen Union (EU) zu schützen und zu fördern.

Nach Vorgabe der Europäischen Kommission müssen diese Areale rechtsverbindlich ausgewiesen werden. In jedem Regierungsbezirk können deshalb von Montag an entsprechende Verordnungen eingesehen werden.

Anregungen und Bedenken dazu können bis zum 8. Juni vorgebracht werden, wie das Ministerium mitteilte. Jede Stellungnahme werde geprüft, und man erhalte eine Antwort. Die Verordnungen sollen bis Jahresende in Kraft treten.

Im Südwesten zählen etwa das Wurzacher Ried, der Südschwarzwald, der Stromberg oder die Rheinauen zu den FFH-Schutzgebieten.
dpa/lsw
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Kommentare 
cource schrieb am 12.04.2018 08:08 Uhrzustimmen(6) widersprechen(3)
ja ja, und die gleichen behörden erteilen dann eine ausnahmegenehmigung wenn ein investor im ffh -gebiet sein ergaunertes geld für fragwürdige projekte verbrennen/versenken will---pervertierte profitmaximierungsgesellschaft auf kosten der ressourcen und schinder/lohnsklaven
maximilian schrieb am 10.04.2018 20:19 Uhrzustimmen(18) widersprechen(9)
So lange wir Unionsparteien wählen haben wir kein moralisches Recht uns zu beschweren.
Zacki schrieb am 09.04.2018 20:27 Uhrzustimmen(19) widersprechen(12)
Ähnlich wie bei der Wasserrahmenrichtlinie wird wieder mal angeboten, Widersprüche zu behandeln. Die Einsprüche der Wasserrahmenrichtlinie sind jedoch bis heute nicht behandelt oder beantwortet, das Wasserwirtschaftsamt verweist auf das Landwirtschaftsamt, die auf das Landratsamt, die auf die Regierungen, diese auf das Landwirtschaftministerium und diese wiederum auf die EU. Am Schluß kam dann die Empfehlung als Betroffener doch die untere Naturschutzbehörde vor Ort wegen Untätigkeit zu verklagen....
Im Endeffekt ist die europäische Rechtsprechung dann doch wieder ein Mantel, der jegliches geltende Recht aushebelt und den Bürger zum Bittsteller verkommen lässt. Eigentum verpflichtet und berec htigt zu gar nichts...
Wie war der Spruch bei Einführung der FFH-Richtlinie von den Politikern oder Sprüchbeuteln aller Parteien: Na ja, hat ja keine Auswirkungen auf eure Arbeit, keine Einschränkung bei der Bewirtschaftung und muss halt sien wegen Europa...
Ich weis nicht ob ich will das mich ein Herr Öttinger als EDV-Legasteniker wie er selbst zugibt, in Europa als Digitalisierungskomissar vertreten soll, nur weil man in BW keinen Platz mehr für ihn hat....
Irgendwie total bescheuert was man aus einer guten Idee machen kann vor lauter Postengeschacher.
Wie war der Spruch: den Politkern gehören die Hosentaschen zugenäht...
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