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16.11.2018 | 06:23 | Luftreinhaltung 

Regelungen zu Diesel-Fahrverboten im Sinne von EU-Recht?

Potsdam/Berlin - Bundeskanzlerin Angela Merkel sieht bei den gesetzlichen Neuregelungen zu Diesel-Fahrverboten keinen Bruch mit dem Europarecht.

Diesel-Fahrverbot
(c) proplanta
«Wir haben, das ist ganz wichtig, keinerlei europäische Grenzwerte etwa verändert, sondern die gelten», sagte sie am Donnerstag nach einer Klausur des Kabinetts in Potsdam. Umweltverbände etwa sehen dies anders und werfen der Koalition vor, sie weiche die EU-Grenzwerte auf.

Konkret beschloss das Kabinett, dass in Städten mit relativ geringen Überschreitungen des Grenzwerts für gesundheitsschädliche Stickoxide Diesel-Fahrverbote «in der Regel» nicht verhältnismäßig sind - weil andere Maßnahmen ausreichten, um den Grenzwert einzuhalten. Dieser liegt bei 40 Mikrogramm Stickstoffdioxid pro Kubikmeter Luft. In Städten mit Höchstwerten von bis zu 50 Mikrogramm soll es keine Fahrverbote geben. Die meisten Kommunen, in denen die Grenzwerte überschritten werden, liegen unterhalb dieser Marke.

Die Maßnahmen sind Teil eines Pakets der Koalition, um weitere Diesel-Fahrverbote in Städten zu verhindern. Dazu zählt zum Beispiel auch die Umrüstung von Bussen und Kommunalfahrzeugen. Die Hersteller hatten außerdem Software-Updates auf den Weg gebracht, um den Schadstoff-Ausstoß zu senken. Geplant sind außerdem Hardware-Nachrüstungen.

Merkel schätzte, mit den zusätzlichen Maßnahmen könne in vielen Städten, in denen der Grenzwert leicht überschritten werde, dieser bald erreicht werden. Vizekanzler Olaf Scholz (SPD) sagte, die Koalition schaffe mit den Änderungen Anreize für Dieselbesitzer: «Mit der Neuregelung wird es interessant, sein Fahrzeug nachrüsten zu lassen.»
dpa
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