Es gebe weiterhin Gerüchte, dass kranke und nicht transportfähige Tiere aus niedersächsischen Landwirtschaftsbetrieben zu Schlachthöfen in Niedersachsen und in anderen Bundesländern gebracht würden, sagte Otte-Kinast am Mittwoch im Landtag. «Wer so etwas macht, setzt seine berufliche Existenz aufs Spiel und hat strafrechtliche Konsequenzen zu erwarten.» Die Schlachtung kranker Tiere sei kein Kavaliersdelikt.
Auf Initiative Niedersachsens hin hatte der
Bundesrat im April die verpflichtende Videoüberwachung auf Schlachthöfen auf den Weg gebracht. Das Land hatte die Initiative als Reaktion auf Vorwürfe von
Tierquälerei in einigen Schlachthöfen angestoßen.
Tierschützer hatten zuvor in Schlachthöfen Videoaufnahmen gemacht und ihre Veröffentlichung mit Vorwürfen massiver Tierquälerei verbunden.