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24.03.2011 | 12:50 | Agrarpolitik Schweiz 

Schweiz: Stellungnahme der Beratenden Kommission zur Agrarpolitik 2014 2017

Bern - Am 4. Februar 2011 traf sich die Beratende Kommission für Landwirtschaft (BeKo) unter der Leitung ihres Präsidenten Christian Wanner, um sich mit der Vernehmlassungsunterlage zur AP 14-17 zu befassen.

Agrarpolitik Schweiz

Sie erachtet die Analyse der Herausforderungen sowie die vorgeschlagenen vier Schwerpunkte als vollständig. Sie begrüßt es, dass die Vorlage des Bundesrates die zentralen Visionen der BeKo, die sie im Rahmen der AP 2011 in ihrem Leitbild publiziert hat, übernimmt. Grundsätzlich unterstützt die BeKo die Vorlage, äußert jedoch gewisse Vorbehalte zu ihren Modalitäten.

Nach Ansicht der BeKo ist die Vorlage kohärent und logisch und bringt umfassende Verbesserungen im Bereich der produktiven Funktion der Landwirtschaft, der Ökologie, des ländlichen Raums und des Unternehmertums. Ihrer Meinung nach hat die Vorlage jedoch noch kein optimales Gleichgewicht zwischen der produktiven Funktion, der nötigen Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit und der Ökologie gefunden. Angesichts der Dringlichkeit der Bodenschutz-Problematik macht die BeKo geltend, dass den Instrumenten zur effizienten Bekämpfung des "Bodenschwundes" in der Vorlage mehr Platz eingeräumt werden müssen. Nebst den Anpassungen im LwG sind dazu auch griffige Maßnahmen mit der Revision des RPG zu veranlassen.

Nebst dieser allgemeinen Einschätzung bringt die BeKo folgende Anmerkungen an.

  • Die AP 14-17 stellt eine Fortsetzung der Agrarpolitik dar, wie sie seit den neunziger Jahren verfolgt wird. Sie sieht eine kohärente Umsetzung des Verfassungsartikels (Art. 104) vor und ermöglicht eine Entwicklung in die richtige Richtung.

  • Die vorgeschlagenen quantifizierten Etappenziele der AP 14-17 werden als angemessen, sinnvoll und realistisch erachtet und sollten mit den vorgeschlagenen Maßnahmen erreicht werden können.

  • Das neue WDZ-Instrument wurde von der BeKo bereits eingehend geprüft. Es stellt eine gute Grundlage dar mit der die produktive Funktion der Landwirtschaft gefördert und die Qualität der Umweltmaßnahmen verbessert werden kann. Es ist wichtig, dass die Lebensmittelproduktion und die Erbringung der gemeinwirtschaftlichen Leistungen gemeinsam gestärkt werden. Die Balance zwischen der Grünland- und der Ackerbauförderung ist zu wahren.

  • Mit dem weiterentwickelten Direktzahlungssystem werden die gemeinwirtschaftlichen Leistungen der Landwirtschaft besser legitimiert. Dies stärkt die Akzeptanz.

  • Mit dem in der Vernehmlassungsunterlage genannten Gesamtbetrag für die drei Zahlungsrahmen kann eine sozialverträgliche Entwicklung gewährleistet werden. Dieser Rahmen muss unbedingt beibehalten werden. Eine Kürzung der Finanzmittel hätte negative Folgen für zentrale Bereiche der landwirtschaftlichen Produktion und würde die Erfüllung des Verfassungsauftrags gefährden.

  • Das System muss den Bauernfamilien langfristige Perspektiven bieten und es muss dazu beitragen, bestehende Einkommensunterschiede zwischen der Landwirtschaft und der übrigen Bevölkerung wesentlich zu verringern. Seiner Stabilität gilt es bei der Umsetzung große Bedeutung beizumessen und seine Konsequenzen sind anhand von Beispielen nach Zonen und Betriebstypen zu illustrieren.

  • Bei den Anpassungsbeiträgen handelt es sich um zeitlich befristete und per-sonengebundene Beiträge. Diese degressive Eigenschaft darf sich unter keinen Umständen in einem Rückgang des Gesamtbetrags zugunsten des Landwirtschaftssektors niederschlagen.

  • Wie die AP 14-17 räumt auch die BeKo dem landwirtschaftlichen Wissens-system einen ganz besonderen Stellenwert ein. Die Forschung und Beratung spielen eine zentrale Rolle für Innovation und Fortschritt. Daher muss die Vorlage den Aspekten im Zusammenhang mit der Genetik und der Tier- und Pflanzenzucht sowie dem Know-how im Bereich der Produktion explizit Rechnung tragen.

  • Nach Ansicht der BeKo ist es sinnvoll, die neue Etappe der Agrarpolitik von einer allfälligen Öffnung der Märkte klar loszulösen. Im aktuellen Umfeld erachtet es die BeKo als unabdingbar, dass das «Schoggigesetz» beibehalten wird. Es ermöglicht eine Kompensierung der beachtlichen Preisdifferenz, die bei landwirtschaftlichen Rohstoffen zwischen der EU und der Schweiz besteht. Im Falle eines WTO-Abkommens oder eines FHAL würde dieses Instrument hinfällig.

Die BeKo fordert den Bundesrat auf, diese verschiedenen Anliegen in der definitiven Fassung zu berücksichtigen. (blw)

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