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08.05.2012 | 12:54 | Flächenverluste  

Bauernpräsident Sonnleitner drängt auf besseren Flächenschutz

Berlin - Bauernpräsident Gerd Sonnleitner hat gestern vor dem Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages eine gesetzliche Verankerung des Schutzes von landwirtschaftlichen Flächen gefordert. Die Bundesregierung ließ verlauten, dass sie die Petition ausdrücklich begrüße.

Gerd Sonnleitner
(c) proplanta
Sonnleitner hatte in seiner Eingabe den Flächenverbrauch durch Siedlungen und Verkehr als eines der gravierendsten ungelösten Umweltprobleme bezeichnet. „Zum einen werden hierdurch Landschaften zerschnitten und Lebensräume für Tiere und Pflanzen zerstört. Zum anderen geht die unvermehrbare Ressource Boden und damit die Produktionsgrundlage für den Anbau von Lebens- und Futtermitteln sowie nachwachsende Rohstoffe verloren“, sagte er vor dem Ausschuss.

Die mehr als 212.000 Unterschriften unter seine Initiative zeigten zudem, dass nicht nur Landwirte sondern auch große Teile der Bevölkerung das Anliegen unterstützen. Schließlich gehe es beim Erhalt landwirtschaftlicher Flächen „um nicht mehr und nicht weniger als die Existenzsicherung künftiger Generationen“. Derzeit gingen in Deutschland täglich 87 Hektar an Fläche verloren, so Sonnleitner.

Sein Verband fordere daher, eine zentrale Schutzklausel in Gesetze einzuarbeiten, die den landwirtschaftlichen Nutzflächen den gleichen Schutz bietet wie dem Wald, den es laut Gesetz „zu erhalten und zu mehren gilt“. Für planerische Abwägungen habe das große Folgen, da „zurecht“ sorgsam mit Wald umgegangen werden müsse. „Landwirtschaftliche Nutzflächen sind im Gegensatz dazu frei verfügbare Planungsmaße für Planer und kommunale Entscheidungsträger“, kritisierte der Bauernpräsident.

Handlungsbedarf erkannte auch Staatsekretär Bleser. „Die Nachhaltigkeitsstrategie sieht vor, bis zum Jahre 2020 den Verbrauch für Siedlungs- und Verkehrsflächen auf 30 Hektar pro Tag zu reduzieren“, sagte der CDU-Politiker.

Zugleich räumte er ein, dass es „erhebliche Probleme bei der Umsetzung“ gebe. Das habe auch damit zu tun, dass das „kommunale Planungsrecht lauf Grundgesetz geschützt ist und direkte Weisungen von Bundesseite nicht möglich sind“. Es sei jedoch beabsichtigt, bei dem in der Beratung befindlichen Baugesetz einen Verweis auf das Bundesnaturschutzgesetz hineinzubringen, wonach die Belange der Landwirtschaft mitberücksichtigt werden müssen.

Auf die Problematik des Verlustes von Produktionsflächen durch die Ausweisung von Naturschutzausgleichsflächen eingehend, kündigte Bleser an, dass Landwirtschaftsministerin Ilse Aigner (CSU) die Absicht habe, mit allen beteiligten Partnern und Verbänden einen Gesprächsrunde aufzulegen, um vor Ort die Sensibilität dafür zu wecken, etwa durch Ersatzgeld gewünschte Umweltwirkungen zu erzielen, ohne landwirtschaftliche Nutzflächen in Anspruch zu nehmen. (hib/HAU/Pp)
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