„Mit einer geplanten SUV-Steuer dürfen wir nicht die falschen Personen bestrafen“, erklärte Kurreck mit Blick auf die derzeitige
Diskussion um eine Besteuerung der Fahrzeuge am vergangenen Mittwoch (26.6.) in einer Presseinformation. Es sei durchaus ein Unterschied, ob ein SUV als „Luxus für Privatfahrten“ genutzt werde oder ob das Fahrzeug für „berufliche und gesellschaftliche Zwecke“ notwendig sei.
Der Verbandspräsident forderte, die Geländelimousinen nicht mit einer Steuer oder anderen Regulierungen indirekt zu verbieten oder „pauschal auszubremsen“.
Tierhalter müssten beispielsweise immer in der Lage sein, mit ihren Fahrzeugen Tiere auf derWeide zu versorgen oder verletzte Tiere für eine Behandlung abzutransportieren. Landwirte müssten außerdem ihre Kulturen auf den Feldern ständig kontrollieren können; auch dafür würden SUV oder Pickups eingesetzt.
Laut dem
Bauernverband Mecklenburg-Vorpommern sind sowohl der Berufsstand der „grünen“ Branche als auch die Bewohner im ländlichen Raum vielfach auf geländegängige und antriebsstarke Fahrzeuge angewiesen. Kurreck erinnerte an die Witterungsbedingungen im Winter und den oftmals fehlenden
Winterdienst im ländlichen Raum. Ohne die zusätzliche Bodenfreiheit und die notwendige Antriebskraft sei in schneereichen Wintern die Mobilität oftmals nicht gewährleistet
SUV dürften „nicht pauschal unter dem Deckmantel des Klimaschutzes verteufelt werden“. Sollte eine entsprechende Besteuerung der Geländelimousinen kommen, so ist nach Ansicht des Bauernverbandes Mecklenburg-Vorpommern eine Erstattung für den geschäftlichen und beruflichen Gebrauch eine wichtige und notwendige Option.