Dabei erwarte man, dass jedes einzelne Land Vorschläge vorlege, die zwischen den jeweiligen Agrar- und Umweltressorts auch abgestimmt seien, betonte ein Ministeriumssprecher am Samstag in Berlin. «Wichtig ist zum einen, das Ziel des Grundwasserschutzes nicht aus den Augen zu verlieren, und zum anderen, den regionalen Gegebenheiten gerecht zu werden.»
Die Bundesregierung sollte der
EU-Kommission eigentlich bis Ende März zusätzliche Vorschläge vorlegen. Die EU hatte Deutschland wegen zu hoher Nitratwerte im
Grundwasser verklagt und 2018 beim Europäischen Gerichtshof (
EuGH) Recht bekommen. Das Urteil bezog sich zwar noch auf ältere Düngeregeln. Die erst 2017 geänderten Vorgaben müssen aber nun weiter verschärft werden. Konkret geht es unter anderem um weitere Sperrzeiten fürs Düngen in belasteten Gebieten.
Staatssekretäre des Bundeslandwirtschafts- und des Bundesumweltministeriums hatten deshalb am Freitag in Brüssel Gespräche mit der EU-Kommission geführt. Das
Agrarministerium sprach am Samstag von einem intensiven Austausch.
Besonders strittig ist ein Element, das Berlin auf Druck der EU zu Jahresbeginn bereits nach Brüssel gemeldet hatte: eine Senkung des für jede Pflanzenkultur zu errechnenden Düngebedarfs von pauschal 20 Prozent in belasteten Gebieten. Dies könnte nach Ansicht Klöckners in einigen Regionen zu einer Unterernährung von Pflanzen führen.
Bei den Gesprächen in Brüssel sei nun deutlich geworden: «Es kann hier dann Flexibilisierungen geben, wenn wirkungsgleiche Alternativen vorgelegt werden», erklärte der Sprecher des Agrarministeriums. «Daran arbeiten wir. Denn es gibt gute fachliche Gründe, dass eine pauschale Düngereduzierung nicht überall zielführend ist.»