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25.10.2019 | 06:10 | Wolfsmanagement 
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Streit um Jagd auf Wölfe im Bundestag

Berlin - Vor fünf Monaten hat die Bundesregierung beschlossen, den Abschuss von Wölfen nach Nutztier-Rissen zu erleichtern - nun geht der Streit darüber in die nächste Runde.

Wölfe in Deutschland
Lange stritten die Umwelt- und die Landwirtschaftsministerin darüber, wann Wölfe in Deutschland abgeschossen werden sollen. Sie machten einen Kompromiss, der eigentlich keiner ist - nun geht der Zoff im Bundestag weiter. (c) proplanta
Die SPD pochte vor der für den späten Donnerstagabend geplanten ersten Beratung des Gesetzentwurfs im Bundestag auf den Schutz der Herden und auf das Europarecht, das einen strengen Schutz der Tiere vorsieht. Im Kern geht es darum, ob Wölfe vorbeugend geschossen werden dürfen, um etwa «wolfsfreie Zonen» zu schaffen.

«Wir müssen das Zusammenleben von Wolf, Mensch und Nutztier möglichst konfliktfrei organisieren», sagte der umweltpolitische Sprecher der SPD, Carsten Träger, der Deutschen Presse-Agentur. Dafür brauche es «wirkungsvollen Herdenschutz» samt Zäunen und Schutztieren, etwa Schäferhunden, deren Anschaffung und Unterhalt gefördert werden sollten. Auf Wunsch der Union werde nun über «europarechtssichere Anpassungen im Bundesnaturschutzgesetz» diskutiert, sagte Träger.

Im Mai hatte das Bundeskabinett einen Entwurf von Umweltministerin Svenja Schulze (SPD) beschlossen, der den Abschuss auch dann ermöglicht, wenn unklar ist, welches Tier genau zum Beispiel die Schafherde angegriffen hat.

Es können unter anderem so lange Wölfe geschossen werden, bis es keine Schäden mehr gibt. Die Behörden müssen aber jeden Fall genehmigen, es gibt zeitliche und räumliche Grenzen. Das Füttern wilder Wölfe soll ausdrücklich verboten werden. Mischlinge aus Wolf und Hund sollen geschossen werden.

Agrarministerin Julia Klöckner (CDU) stimmte zwar zu, erklärte aber, sie halte die Maßnahmen für nicht ausreichend - und setze darauf, dass der Bundestag nachschärfe. Es führe kein Weg vorbei an einer «Regulierung» der Zahl der Wölfe, sagte Unions-Fraktionsvize Gitta Connemann damals. Ihr Amtskollege Georg Nüßlein kündigte an, die Schaffung «wolfsfreier Zonen» bleibe auf der Tagesordnung.

Die umweltpolitische Sprecherin der CDU/CSU-Fraktion, Marie-Luise Dött, äußerte sich am Donnerstag zurückhaltender: Der Gesetzentwurf enthalte wichtige Neuregelungen, «die helfen werden, Konflikte zu verhindern beziehungsweise zu entschärfen», sagte sie der dpa.

In Regionen wie an Deichen oder im Gebirge seien Schutzmaßnahmen für Nutztiere besonders schwierig, im Parlament werde man unter anderem diskutieren, ob hier «spezifische Maßnahmen» zur Unterstützung der Nutztierhaltung erforderlich seien. Über weitere Maßnahmen müsse man im Lichte der Entwicklung der Wolfspopulationen entscheiden.

Seit der Jahrtausendwende breiten sich Wölfe in Deutschland aus, nachdem sie lange ausgerottet waren. 2017/2018 ergab das Monitoring der Behörden 75 Rudel, 30 Paare und drei Einzeltiere. Wie viele Wölfe das sind, ist schwer zu sagen, da die Rudelgröße schwankt.

Das Umweltministerium spricht von drei bis acht Wölfen pro Rudel, der Nabu von acht. Damit käme man auf 600 bis 700 Tiere. Die meisten leben in Ost- und Norddeutschland. Wölfe reißen immer wieder Weidetiere, vor allem Schafe.

Die FDP kritisierte den Vorschlag des Kabinetts: «Der Gesetzentwurf der Bundesregierung soll dem Koalitionsfrieden dienen und schafft nicht einmal das», sagte der jagdpolitische Sprecher der Fraktion, Karlheinz Busen. Es brauche unter anderem wolfsfreie Gebiete und durchsetzbare Ansprüche auf Ersatz von Wolfsschäden. «Diese Punkte stehen im Gesetzentwurf der FDP, leider aber nicht im Entwurf der Bundesregierung», sagte er.
dpa
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kuj schrieb am 25.10.2019 16:15 Uhrzustimmen(13) widersprechen(1)
Warum es unabdingbar ist den Wolf mittelfristig ins Jagdrecht zu überführen:
Vorab: Es geht um die Bewertung der Fakten und mögliche zielführende Maßnahmen. Dazu gehört vor allen Dingen, dass wir über Populationszahlen und nicht nur nebulös über die Anzahl von Rudeln, Familien und Einzelwölfen reden.
Von National Geographic (30.10.17) wird in einem Beitrag von 600 Altwölfen und 400 Welpen ausgegangen und einem jährlichen Wachstum des Bestandes um 30 Prozent In Deutschland.
Zunächst einmal die Ermittlung der wahrscheinlich zutreffenden Wolfspopulationsgröße (2019) in Deutschland.
Altwölfe 2019: (600x1,3²=)1.014 + Jungwölfe 2019 (400x1,3²=) 676 > Gesamt: 1690 Wölfe in 2019
Damit ist das angestrebte Ziel der Unterschutzstellung „der gute Erhaltungszustand der Population“ mit 1.000 ge-schlechtsreifen Tieren bereits jetzt (2019) für Deutschland erreicht.
Erkenntnis der letzten 20 Jahre ist, dass Deutschland als Kulturlandschaft dem Nahrungsopportunisten Wolf beste Entwicklungsmöglichkeiten bietet. Nachdem der Wolf erkannt hat, dass ihm in Deutschland nur durch den Verkehr Gefahr droht, besetzen Wölfe zunehmend auch dichtbesiedelte Gebiete im Westen und Norden und nutzen zunehmend das Weidevieh als leicht zu jagende Beute und üppige zusätzliche Nahrungsquelle.
Ohne Reglementierung durch den Menschen in der Position des Spitzenprädators wird sich der Wolf mit Populationszuwachsraten von über 30% p.a. weiterhin rasant räumlich ausdehnen. Insofern ist der Wolf als invasive Art einzustufen, welche die bestehende Weidewirtschaft existenziell bedroht.
Es ist nicht davon auszugehen, dass sich der hochintelligente Beutegreifer Wolf dauerhaft auf die Jagd von Wild beschränken wird, wenn sich Nutztiere viel einfacher erbeuten lassen.
Zu Ende gedacht ist es nicht möglich alle Weiden durch Zäune und Herdenschutzhunde zu schützen. Der Wolf überspringt mühelos 1,20 m hohe Elektrozäune mit Lamm im Fang, er untergräbt massive 2 m hohe Zäune, wenn diese nicht mindestens 50 cm in den Boden reichen. Um eine Herde gegen ein Wolfsrudel schützen zu können, benötigt man ein Rudel Herdenschutzhunde, sonst werden diese selbst zu Opfern der Wölfe.
Zu Ende gedacht kommen wir nicht darum herum, analog zu den Rotwildgebieten Gebiete festzulegen (Truppenübungsplätze, Naturschutzgebiete, usw.), wo wir den Wolf akzeptieren und andere, wo Wölfe dem Jagdrecht unterliegen müssen. Um die Schäden einer endlos ausufernden Population zu verhindern, müssen übergriffige Wölfe unmit-telbar entnommen werden.
Der Mensch ist in der Lage eine angemessene Populationsgröße herzustellen und zu erhalten. Da natürliche Ursachen wie Nahrungsmangel, strenge Winter usw. nicht in Sicht sind, führt mittelfristig kein Weg daran vorbei den Wolf in Deutschland von Anhang V in Anhang IV der gefährdeten Arten und vom Naturschutz- ins Jagdrecht zu überführen. Um die Akzeptanz bei den Haltern der Weidetiere zu erhöhen, ist eine Beweisumkehr erforderlich d.h. alle Schäden durch Risse von Nutzvieh werden schnell und unbürokratisch entschädigt, wenn nicht bewiesen ist, dass z.B. ein Hund der Verursacher war.
kuj.sbg@web.de
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