Das sieht ein gemeinsamer Antrag der drei Länder für die Bundesratssitzung an diesem Freitag vor. Das Thema habe für Bremen eine besondere Bedeutung, hieß aus der Senatskanzlei. Die Initiatoren wollen
Betriebe ab einer bestimmten Größe in die Pflicht nehmen.
Marketing-Entscheidungen der Händler und Konsumerwartungen der Kunden an Frische und Optik führten dazu, dass auch einwandfreie und noch verzehrfähige Produkte im
Abfall landeten, argumentieren die Antragsteller. Dabei zeigten Erfahrungen in anderen Ländern wie Frankreich, dass es mit verpflichtenden Regelungen möglich sei, die
Lebensmittelverschwendung deutlich zu begrenzen.
Hamburgs Verbraucherschutzsenatorin Cornelia Prüfer-Storcks (
SPD) hatte im August daran erinnert, dass sich Deutschland sich im Rahmen der UN verpflichtet habe, die Lebensmittelverschwendung bei Einzelhandel und Verbrauchern bis 2030 zu halbieren. In Frankreich, Belgien, Italien und Tschechien gebe es bereits Gesetze dieser Art.