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31.03.2010 | 11:04 | Tierschutz in Schlachtbetrieben 

Tiere werden beim Schlachten nicht richtig betäubt

Kulmbach/Hamburg - Die Albert-Schweitzer-Stiftung fordert eine bessere Beachtung des Tierschutzes in Schlachtbetrieben.

Tiere werden beim Schlachten nicht richtig betäubt
Anlass ist ein Bericht der ARD-«Tagesthemen». Der Fleischforscher Klaus Tröger vom Kulmbacher Max-Rubner-Institut hatte in der Sendung am Montagabend berichtet, dass jährlich rund 500.000 Schweine und 200.000 Rinder nicht ordnungsgemäß betäubt werden. Die Tiere würden somit bei vollem Bewusstsein gesiedet und zerteilt, zitierte die Stiftung den Fleischforscher.

Laut Tröger haben die sogenannten Stecher in den Schlachthäusern nur etwa zwei Sekunden Zeit, um Schweinen die Schlagadern zu durchtrennen. Bei diesem Tempo verfehlten die Schlachter häufig große Blutgefäße oder übersähen einzelne Tiere. Dadurch werden nach Schätzungen des Experten rund eine halbe Million Schweine pro Jahr qualvoll und bei vollem Bewusstsein im heißen Wasserbad verbrüht. Genauso dramatisch ist nach Angaben Trögers die Lage bei Rindern. Der zur Betäubung vorgesehene Bolzenschuss verfehle häufig das Ziel.

Als Grund nannte die Albert-Schweitzer-Stiftung die Akkordlöhne in den Schlachthäusern. Der daraus resultierende Zeitdruck müsse zwangsläufig zu Fehlern führen, erklärte der Präsident der Stiftung, Wolfgang Schindler, am Dienstag in einer Mitteilung. Diese Form der Entlohnung müsse verboten werden. Sie sei größtenteils verantwortlich für unermessliches Tierleid. Deshalb müsse der Gesetzgeber dringend die entsprechenden Vorschriften ändern.

Genauso schlimm sei die Lage bei der Geflügelschlachtung. Hühner und Puten sollen theoretisch betäubt werden, indem ihre Köpfe durch ein elektrisches Wasserbad gezogen werden. «Doch viele Tiere bewegen sich in ihrer Panik sehr stark, wodurch sie nicht ausreichend betäubt werden und so bei Bewusstsein ihren Kehlschnitt und auch die weitere Zerteilung miterleben müssen», betonte Schindler. «Die gängigen Methoden sind nicht mit den Grundsätzen der Tierschutz- Schlachtverordnung vereinbar, nach denen Tiere so zu schlachten sind, dass nicht mehr als unvermeidbare Aufregung, Schmerzen, Leiden oder Schäden verursacht werden.» (dpa)
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