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22.03.2019 | 16:00 | Kriterienkatalog 

Tiertransporte in 17 Nicht-EU-Staaten nur unter Bedingungen

Kiel - Schleswig-Holstein erlaubt Tiertransporte in 17 Nicht-EU-Staaten künftig nur noch unter Auflagen.

Tiertransporte
Landwirtschaftsminister Albrecht verschärft die Anforderungen an Tiertransporte in 17 Nicht-EU-Staaten. Dabei sollen deutsche Tierschutzstandards eingehalten werden. Er spricht von «tatsächlichen Verbesserungen für die Tiere». Die Opposition kritisiert den Minister. (c) proplanta
«Unser befristetes Moratorium war richtig und hat uns die Möglichkeit gegeben, einen dauerhaften, strengen und rechtssicheren Kriterienkatalog für die Genehmigung von Tiertransporten in bestimmte Drittländer festzulegen», sagte Landwirtschaftsminister Jan Philipp Albrecht (Grüne) am Freitag. Tiertransporte in diese Länder sind nur noch möglich, wenn deutsche Tierschutzstandards eingehalten werden.

Zwingend muss bei Tiertransporten künftig ein Fahrtenbuch bis zum Bestimmungsort geführt werden. Außerdem ist eine Kontrollmöglichkeit während des Transports sicherzustellen. Zu den Auflagen zählen auch die Kontrolle der Temperaturen, Notfallpläne sowie die Verifizierung von Versorgungsstationen in Drittländern. Hinweise auf mögliche Verstöße beim Transport oder bei einer Umlade- oder Entladestation über tierschutzwidrige Bedingungen müssen an eine zentrale Meldestelle erfolgen.

Der Erlass des Landwirtschaftsministeriums ist unbefristet. Dieser sorge «für die Rechtssicherheit der Veterinäre, mehr Transparenz, eine faire Chance für Landwirte und Handel sowie nicht zuletzt für tatsächliche Verbesserungen für die Tiere», sagte Albrecht. Der Erlass betrifft Transportrouten nach Ägypten, Algerien, Armenien, Aserbaidschan, Irak, Iran, Kasachstan, Kirgistan, Libanon, Libyen, Marokko, Syrien, Tadschikistan, Türkei, Tunesien, Turkmenistan und Usbekistan.

Die SPD sprach von einer Enttäuschung. «Der Landwirtschaftsminister wälzt mit seinem Vorgehen die Verantwortung in Schleswig-Holstein auf die Kreise ab», sagte die SPD-Agrarpolitikerin Kirsten Eickhoff-Weber. Unverständlich sei, warum das Moratorium nicht bis nach der Agrarministerkonferenz verlängert worden sei. «Dazu fehlt dem Landwirtschaftsminister aber offensichtlich die nötige Entschlossenheit.» Die Landesregierung will Anträge zum Tierschutz bei Tiertransporten auf der Agrarministerkonferenz vom 10. bis 12. April einbringen.

Nach Ansicht des AfD-Agrarpolitikers Volker Schnurrbusch sei nun der Bund gefordert, endlich klare Regelungen zu schaffen. «Die Unwissenheit, die der Minister hinsichtlich der Schlachtung in den Zielländern an den Tag legt, ist entweder unglaubwürdige Naivität oder schlicht Realitätsverweigerung. Denn es ist doch klar, dass die exportierten Tiere in den aufgeführten muslimischen Ländern nach islamischem Ritus, also ohne Betäubung, geschlachtet werden.»

Laut Ministerium wurden im vergangenen Jahr 924 Zuchtrinder aus Schleswig-Holstein in Drittländer transportiert. Deutschlandweit waren es im Jahr 2017 insgesamt 79.350 Zuchttiere.
dpa/lno
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