Um den betroffenen landwirtschaftlichen Betrieben zu helfen, hat
Landwirtschaftsministerin Michaela Kaniber jetzt Ausnahmeregelungen beim sogenannten
Greening ermöglicht: Die
Betriebe dürfen ab 1. Juli brachliegende Flächen, die als Ökologische Vorrangflächen (ÖVF) beantragt wurden, beweiden lassen oder zur Futtergewinnung verwenden.
Gleiches gilt für die sonstigen zur Futtergewinnung aus der Produktion genommenen Flächen (GLÖZ-Flächen). Zulässig ist auch eine Weitergabe des Futters im Rahmen der Nachbarschaftshilfe an Dritte. Wenn für die betreffenden Flächen zusätzlich
Agrarumweltmaßnahmen beantragt wurden, muss die Futternutzung vorab mit dem zuständigen Amt für
Ernährung, Landwirtschaft und Forsten abgestimmt werden.
Generell und ohne weitere Abstimmung gilt die Regelung in den stark betroffenen Landkreisen Altötting, Bad Kissingen, Berchtesgadener Land, Haßberge, Mühldorf, Neustadt a. d. Waldnaab, Rottal-Inn und Traunstein. Im Einzelfall können auch in anderen Landkreisen die zuständigen Ämter für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Ausnahmen genehmigen. Voraussetzung ist hier allerdings ein schriftlicher Antrag des Landwirts.