Im Landtag in Hannover plädierte er am Freitag für Sachdebatten. Auch der SPD-Abgeordnete Axel Brammer sprach sich bei der Aussprache über einen FDP-Antrag für eine «verbale Abrüstung» in der polarisierenden Wolfs-Debatte aus.
Die FDP will Jägern künftig die Tötung entsprechender Tiere ermöglichen und brachte dazu den Entwurf für eine Wolfsverordnung ein. Unterstützt wird sie dabei von der AfD. Der Entwurf sieht für auffällige Wölfe eine Ausnahme vom
Bundesnaturschutzgesetz vor.
Wölfe, die in eine umzäunte Weide eindringen oder eine Gefahr für nicht umzäunte Nutztierherden, Siedlungen und Höfe darstellen, können demnach von Jägern abgeschossen werden.
Nach Ansicht der
CDU dürfen beim Umgang mit Problemwölfen die Rahmenbedingungen im Bundesnaturschutzgesetz nicht aus den Augen verloren werden. «Und hier ist Berlin gefordert», sagte der CDU-Abgeordnete Frank Schmädecke. Eine Landesverordnung werde daran kaum etwas ändern, der Bund stehe da in der Pflicht.
Der Wolf steht unter
Naturschutz, Abschüsse sind derzeit nur in streng geregelten Ausnahmefällen zulässig. Für den Leitrüden des Rodewalder Rudels wurde eine Abschussgenehmigung gerade verlängert.
Nach Angaben des Umweltministeriums wurden dem Tier mehr als 40 Risse von Nutztieren nachgewiesen.
Tierschützer hatten versucht, gegen die Abschussgenehmigung gerichtlich vorzugehen, waren aber gescheitert.