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09.03.2019 | 08:12 | Tiertransporte in Nicht-EU-Staaten 

Verbotsliste für Viehtransporte lässt auf sich warten

München - Der Kampf gegen Tierquälerei bei Viehtransporten stockt. Eine vom Umweltministerium angekündigte Liste von Staaten, in die generell keine Fahrten mehr erlaubt werden, liegt noch nicht vor.

Viehtransporte
Tiere sollen auf Transportfahrten nicht länger gequält werden: Um den kriminellen Fahrten Einhalt zu gebieten, hat Umweltminister Glauber eine Verbotsliste angekündigt. Doch die kommt später als versprochen. (c) proplanta
Sie solle aber bald fertiggestellt sein, kündigte eine Sprecherin des Ministeriums in München an. Minister Thorsten Glauber (Freie Wähler) hatte Mitte Februar angekündigt, die Liste den Veterinärbehörden nach Anhörung der Verbände in der kommenden Woche zur Verfügung zu stellen. Er hatte sich zu einem Runden Tisch mit Vertretern unter anderem des Tierschutzes, der Amtstierärzte, des Bauernverbandes und des Viehhandels getroffen. Gründe für die Verzögerung nannte die Sprecherin nicht.

Bis die Liste vorliegt, gilt nach Angaben vom 19. Februar ein Stopp für Transporte von Zuchtrindern in Drittstaaten. «Ein Export von Schlachttieren in Drittstaaten findet nicht statt», hieß es.

Hintergrund der Maßnahmen ist unter anderem, dass jüngst mehrere Veterinärämter Tiertransporte in Nicht-EU-Staaten verboten hatten mit Verweis etwa auf tierquälerische Schlachtmethoden in den Zielländern und sehr lange Fahrten. Auch könnten Tierärtzen nach Einschätzung des Ministeriums Strafen wegen Beihilfe zu späteren Tierschutzverstößen in Drittstaaten drohen. Glauber hatte darüber hinaus angekündigt, sich auch auf Bundes- und EU-Ebene um das Thema kümmern zu wollen.

Das Umweltministerium hatte betont: «Transporte innerhalb der EU sowie in nicht genannte Drittstaaten sind grundsätzlich möglich.» Ausnahmen könne es geben, wenn den Genehmigungsbehörden konkrete Anhaltspunkte vorliegen, dass der Transport nicht nach den rechtlichen Vorschriften umgesetzt oder im Bestimmungsland im Einzelfall nicht tierschutzkonform gehandelt wird.
dpa/lby
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