Die Ressortabstimmung zum
Gesetzentwurf für eine Musterfeststellungsklage gestaltet sich schwierig. Die
SPD wirft der Union Blockade vor.
«Bei der Frage der Klagebefugnis mauert die Union und bringt den Zeitplan in Gefahr», sagte der rechtspolitische Sprecher der SPD-Fraktion, Johannes Fechner, dem «Handelsblatt». Für den überraschenden Diskussionsbedarf der Unions-geführten Ressorts habe er nach den detaillierten Vereinbarungen in den Koalitionsverhandlungen kein Verständnis.
Union und SPD hatten vereinbart, dass das neue Instrument zum 1. November in Kraft sein soll, damit angesichts drohender Verjährungen auch Betroffene des Skandals um Abgasmanipulationen bei VW-Diesel-Fahrzeugen noch davon Gebrauch machen können. Konkret sollen Musterfeststellungsklagen dann möglich sein, wenn mindestens zehn Verbraucher ihre Betroffenheit glaubhaft machen und binnen zwei Monaten 50 weitere sich in einem Register anmelden.
Klagebefugt sollen nur «qualifizierte Einrichtungen» sein, also zum Beispiel Verbraucherverbände. Sie könnten dann in Musterprozessen strittige Fragen grundsätzlich klären, danach müsste jeder Verbraucher seine konkreten Ansprüche in einem individuellen Prozess geltend machen.
Die Union sieht aber noch Klärungsbedarf, wer genau klagen darf. Die Klagebefugnis müsse deutlich enger gefasst werden, sagte die rechtspolitische Sprecherin der Unions-Fraktion, Elisabeth Winkelmeier-Becker, der dpa. «Uns ist es wichtig, weder großen Kanzleien noch Verbänden mit dem Geschäftsmodell Abmahnungen ein neues Betätigungsfeld zu ermöglichen.» Sie warf wiederum dem zuständigen Justizministerium vor, in der Frage zu bremsen, weil es sich hier nicht bewege. Zu dem vereinbarten Zeitplan stehe die Union.
Auch das Justizressort hält weiter an dem Zeitplan fest. Demnach soll das Vorhaben eigentlich noch im April im Kabinett beschlossen werden.