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15.02.2019 | 08:45 | Bierproduktion 

Verfassungswidrig eingeführte Biersteuer wird nicht zurückgezahlt

München - Der Bayerische Brauerbund hat sich über ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts empört: Der Fiskus habe von mittelständischen Brauereien 15 Jahre lang verfassungswidrig Biersteuern in Millionenhöhe kassiert - aber es gebe keinen Cent zurück.

Biermarkt
Fiskus darf verfassungswidrig eingeführte Biersteuer behalten. (c) proplanta
«Da wird das Wort «Mittelstandsfreundlichkeit» zur politischen Worthülse und das Vertrauen in den Rechtsstaat mit Füßen getreten», kritisierte Brauerpräsident Georg Schneider am Donnerstag in München. Das Urteil sei ein Skandal.

Der Bayerische Brauerbund hatte in einem Musterverfahren gegen das Haushaltsbegleitgesetz von 2004 bis zum Bundesfinanzhof geklagt. Dieser hatten die verfassungsrechtlichen Bedenken 2011 bestätigt und den Fall zur Entscheidung nach Karlsruhe gegeben.

Die Verfassungsrichter teilten am Donnerstag mit, die damalige Gesetzgebung sei verfassungswidrig gewesen, der Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat habe seine Kompetenzen überschritten.

Aber die Vorschriften seien inzwischen neu geregelt oder bestätigt worden und inhaltlich mit dem Grundgesetz vereinbar. Deshalb habe das Urteil keine praktischen Auswirkungen. Der Brauerbund kritisierte, damit werde die Hoffnung hunderter Brauereien enttäuscht.
dpa/lby
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