Das Innenministerium in München lehnte am Dienstag die Zulassung des Volksbegehrens «Betonflut eindämmen - damit Bayern Heimat bleibt» ab - damit liegt der Fall nun in der Zuständigkeit des Bayerischen Verfassungsgerichtshofes.
Je nach Dauer des Verfahrens könnten das Volksbegehren sowie alle weiteren möglichen Schritte aber dennoch erst nach der Landtagswahl am 14. Oktober erfolgen.
Das Ministerium begründet die Ablehnung in einer 36-seitigen Vorlage für das Kabinett mit «verfassungsrechtlichen Bedenken», da der zugehörige
Gesetzentwurf die kommunale Planungshoheit einschränke, «ohne für Ausmaß und Tragweite dieser Einschränkung wesentliche Entscheidungen zu treffen». Ziel des Volksbegehrens ist es, den
Flächenverbrauch in Bayern von 13 auf 5 Hektar pro Tag zu reduzieren.
Als zuständige Behörde obliegt dem Innenministerium die erste Entscheidung zur Zulassung oder Ablehnung. Im Falle einer Ablehnung muss aber auch das Gericht angefragt werden. Sollten die Richter zustimmen, müsste dennoch ein Volksbegehren initiiert werden. Dann müssten sich in zwei Wochen mindestens zehn Prozent aller Stimmberechtigten bei den Kommunen in Unterschriftenlisten eintragen. Sollte dies der Fall sein, der Landtag den Gesetzentwurf aber dennoch ablehnen, müsste zusätzlich ein Volksentscheid für alle Stimmberechtigten durchgeführt werden.
«Die CSU-Regierung spielt hier lediglich auf Zeit», sagte einer der Initiatoren des Volksbegehrens, Grünen-Fraktionschef Ludwig Hartmann. Mehrere Gutachten hätten bereits bestätigt, dass eine Höchstgrenze für den Flächenverbrauch verfassungsrechtlich zulässig und sogar geboten sei. «Ich bin zuversichtlich: Am Ende stimmen Bürgerinnen und Bürger ab und zeigen dem CSU-Flächenvernichtungswahn die Rote Karte.»
Nach Angaben des Innenministeriums lässt der Volksbegehrensentwurf insbesondere offen, nach welchen Verteilungskriterien und in welchem Zeitraum die vorgegebene Zielvorgabe von durchschnittlich 5 Hektar pro Tag auf die einzelnen Kommunen aufgeteilt werden sollen: «Hierfür kommen unterschiedlichste Kriterien und Verfahren in Betracht (etwa Einwohnerzahl, Bevölkerungsprognose, Bedarf oder verfügbare Freiflächen), ohne dass diese im Gesetzentwurf selbst festgelegt würden.»
Je nach Auswahl und Gewichtung der Verteilungskriterien und Bestimmung des Verteilungszeitraums hätte dies ganz unterschiedliche Folgen für den jeweiligen planerischen Gestaltungsspielraum, aber auch für die Landesentwicklung in Bayern insgesamt.
Rund 46.000 Unterschriften - und damit deutlich mehr als die notwendigen 25.000 - hatten die Unterstützer des Volksbegehrens, darunter Grüne, ÖDP, die Arbeitsgemeinschaft bäuerliche
Landwirtschaft (AbL), der Landesbund für
Vogelschutz (
LBV) und der Bund
Naturschutz in Bayern (BN), am 7. März beim bayerischen Innenministerium eingereicht.
Erst vor wenigen Wochen waren die Grünen wiederholt im Landtag mit dem Versuch gescheitert, die gesetzliche Begrenzung des Flächenverbrauchs durchzusetzen. Neben der CSU stimmten auch
SPD und Freie Wähler dagegen.
Die CSU setzt - wie der Gemeindetag und der Verband der Wohnungsunternehmen - nicht auf eine gesetzliche Obergrenze, sondern auf ein umfangreiches
Maßnahmenpaket mit freiwilligen Anreizen zum sparsamen Flächenverbrauch. Dieses sieht den bevorzugten Bau höherer Gebäude, eine effizientere Raumnutzung und mehr Rückbau bei zubetonierten Flächen vor.