Aus Kreisen hieß es am Mittwoch, die
EU-Kommission kritisiere insbesondere, dass bisher nur sieben Bundesländer eine
Verordnung zur Ausweisung «roter Gebiete» vorgelegt hätten, in denen die Belastung besonders hoch ist und strengere Regeln für das Ausbringen etwa von
Gülle gelten sollen. Im Fokus steht vor allem Niedersachsen - dort soll es nach Angaben der Landesregierung vom Mittwoch erst im Herbst so weit sein. Zuerst hatte die «Neue Osnabrücker Zeitung» berichtet.
Informationen zu
Vertragsverletzungsverfahren gibt die EU-Kommission in der Regel donnerstags bekannt. Deutschland drohen ein sogenanntes Zweitverfahren und teure Strafzahlungen. Bereits im vergangenen Jahr hatte der Europäische Gerichtshof festgestellt, dass die Vorschriften fürs Düngen und damit den Schutz des Wassers vor zu viel
Nitrat zu lax seien.
Das Urteil bezog sich zwar auf Düngeregeln, die zum Zeitpunkt der Entscheidung schon überholt waren - Brüssel verlangt aber weitere Nachbesserungen, die die Bundesregierung auch schon angestoßen hat. Bundesagrarministerin Julia Klöckner (
CDU) hatte in einem Brief vom 8. Juli an die Bundesländer darauf hingewiesen, dass es bei der Umsetzung auf Länderebene hapert.
Nitrat ist wichtig für das Wachstum von Pflanzen, schadet aber der Natur, wenn zu viel davon in den Boden und ins Wasser gelangt. Wenn die Kommission beschließt, ein Zweitverfahren einzuleiten, schickt sie zunächst ein Mahnschreiben. Die Bundesregierung hat dann zwei Monate Zeit zu antworten. Sollte die Kommission damit nicht zufrieden sein, kann sie den Europäischen Gerichtshof anrufen.