Wie das
Landwirtschaftsministerium in Potsdam am Montag mitteilte, konnte die Investitionsbank des Landes die ersten Bewilligungsbescheide ausreichen.
Zuvor hatte der Landtag im März einen
Nachtragshaushalt von rund 20 Millionen Euro beschlossen. Den Angaben zufolge liegen 183 Anträge vor.
Den Regularien der Europäischen Union zufolge können Agrarunternehmen Zahlungen erhalten, wenn ihnen durch das Wetter ein Verlust von mindestens 30 Prozent entstanden ist bezogen auf den durchschnittlichen wirtschaftlichen
Ertrag der vergangenen drei Jahre. Bei der Ermittlung des Gesamtschadens mussten etwaige Zahlungen von Versicherungen oder andere erhaltene Hilfen mit berücksichtigt werden.