Die entsprechende Ausnahme findet sich im Fünften Gesetz zur Änderung des Bundesfernstraßenmautgesetzes (BFStrMG), dem der
Bundestag am Donnerstag (18.10.) zugestimmt hat. Bereits am Tag zuvor hatten der Deutsche
Bauernverband (DBV), der Bundesverband Maschinenringe (BMR) und der Bundesverband
Lohnunternehmen (BLU) mit Blick auf den betreffenden Beschluss des Verkehrsausschusses die Vereinfachungen der Straßennutzung von land- oder forstwirtschaftlichen (lof) Fahrzeugen einhellig begrüßt.
Ab dem 1. Januar 2019 sind demnach sowohl entgeltliche als auch unentgeltliche Beförderungen von lof-Erzeugnissen und lof-Bedarfsgütern mit lof-Fahrzeugen bis 40 km/h bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit möglich, ohne dass eine Maut anfällt oder eine Erlaubnispflicht nach dem Güterkraftverkehrsgesetz (GüKG) besteht.
Etwaige Kontrollen konzentrieren sich dem Beschluss zufolge ausschließlich darauf, dass es sich um entsprechende Güter und Fahrzeuge handelt. Laut
DBV geht es demnach um die augenscheinlichen Fakten, was für die Kontrolleure eine erhebliche Vereinfachung bedeute.
Gemäß der Novelle sind lof-Transporte bei einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von über 40 km/h - wie bisher - für eigene Zwecke, im Rahmen der Nachbarschaftshilfe und im Rahmen von Maschinenringen frei von der Mautpflicht beziehungsweise von der GüKG-Erlaubnispflicht.
Endlich mehr Rechtssicherheit
Auch Leerfahrten bei lof-Transporten fallen nicht unter die Mautpflicht. Das wurde von den Verbänden äußerst positiv aufgenommen. Ab 2019 komme es somit zu wesentlichen Vereinfachungen im lof-Transportbereich, die bislang umstritten gewesen seien beziehungsweise für die keine
Rechtssicherheit bestanden habe, stellten DBV,
BMR und BLU bereits am Mittwoch zum Verkehrsausschussvotum fest.
Lobende Worte für die Vereinfachungen kamen auch vom Zentralverband Gartenbau (ZVG). Generalsekretär Bertram Fleischer hob dabei ebenfalls besonders die Ausnahme für Leerfahrten hervor. Mit der
Gesetzesänderung herrsche für die Gartenbaubetriebe nun „endlich mehr Rechtssicherheit“. Produktionsbetriebe im Zierpflanzenbau, aber auch der Gemüse- und Obstbau oder Baumschulen profitierten davon.
Ringen um die Obergrenze
Wie der DBV außerdem berichtete, war eine zwischenzeitlich von der Bundesregierung vorgeschlagene Anhebung der generellen Mautfreiheit auf 60 km/h bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit auf massivem Druck des Transportgewerbes hin im Verkehrsausschuss nicht konsensfähig. Die Agrarverbände hatten laut Bauernverband auf zusätzliche Vereinfachungen gehofft.
Der Bundesverband Güterkraftverkehr Logistik und Entsorgung (BGL) begrüßte hingegen, dass es nur „für echte land- und forstwirtschaftliche Transporte“ Ausnahmen von der Maut gibt. BGL-Hauptgeschäftsführer Prof. Dirk Engelhardt hatte im Vorfeld mehrfach betont, dass Lastkraftwagen des Transportgewerbes auf Bundesstraßen außerorts ebenfalls maximal nur 60 km/h fahren dürften. Wenn land- und forstwirtschaftlichen Betrieben bis zu dieser Geschwindigkeit die Maut erlassen würde, käme es zu erheblichen Wettbewerbsverzerrungen zu Lasten des gewerblichen Güterkraftverkehrs.